Hühner der Rasse Lohmann
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Gesundheit

Strenge Maßnahmen gegen Geflügelpest im Flachgau

Im Flachgau haben Hühnerbauern jetzt umfangreiche Maßnahmen getroffen, um ihre Hühner vor der Geflügelpest zu schützen. Denn 16 Gemeinden und die Stadt Salzburg sind ja Risikogebiet für die Tierseuche.

Die Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – ist in Skandinavien, in Norddeutschland und in Bayern sowohl bei Wildvögeln als auch in landwirtschaftlichen Betrieben aufgetreten. Darum hat das österreichische Gesundheitsministerium insgesamt 16 Gemeinden im nördlichen und westlichen Flachgau sowie die Landeshauptstadt zum Geflügelpest-Risikogebiet erklärt.

Von Geflügelpest betroffene Gebiete im Flachgau und der Stadt
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Das Risikogebiet beschränkt sich auf die Grenzregionen zu Bayern und Oberösterreich

Der Hof von Martin Leberer liegt etwa in Anthering und fällt damit in das Risikogebiet. Normalerweise hält der Hühnerbauer dort insgesamt 2.200 Legehühner der Rasse „Lohmann braun“ im Freien. Nach der letzten Vogelgrippe vor vier Jahren hat er vorgesorgt. „Wir sind gut gewappnet und können mit der Situation gut umgehen. Wir haben einen Wintergarten, wo die Hühner trotzdem frische Luft haben“, so Leberer.

Huhn der Rasse Lohmann braun, Legehuhn
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Die Legehühner von Martin Leberer aus Anthering sind durch die Vogelpest stark gefährdet

Übertragung von Wildtieren auf Hausgeflügel

Die Vogelgrippe wird von Wasservögeln und Greifvögeln auf das Hausgeflügel übertragen. „Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie ist für unser Hausgeflügel äußerst ansteckend, sehr krankmachend und meistens tödlich“, sagt Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.

Die betroffenen Gebiete würden alle an der Salzach bzw. an den großen Feuchtgebieten sowie am Drei-Seen-Gebiet liegen. Aus der Erfahrung aus den Jahren 2016 und 2017 wisse man, dass dort viele Wildvögel leben, weshalb die Gefährdung dort besonders hoch sei, so Schöchl. Deshalb müssen die Flachgauer Geflügelbauern strenge Maßnahmen treffen um eine Ansteckung zu verhindern.

Vorerst keine Freilandhaltung

Um Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu verhindern, ist Freilandhaltung bis auf Weiteres nicht mehr erlaubt. Das heißt, die Tiere dürfen derzeit nur im Stall oder in überdachten und übernetzten Bereichen gefüttert und getränkt werden.

Karl Traxler vom Landesverband der Kleintierzüchter schützt sein Ziergeflügel beispielsweise mit Netzen vor einer Ansteckung durch Wildvögel. Seine Hühner muss er laut Geflügelpestverordnung aber separat halten: „Darum sind die Hühner im Stall eingeschlossen und das Ziergeflügel darf sich frei bewegen“, erklärt Karl Traxler vom Landesverband der Kleintierzüchter in Obertrum. Die Eier dürfen dennoch weiterhin als Freilandeier verkauft werden.

Maßnahmen gegen Geflügelpest im Flachgau

Menschen sind nicht gefährdet

Menschen sind durch die aktuellen Virenstämme H5N8 und H5N5 nicht gefährdet. Sollte allerdings ein einziges Huhn in einem Geflügelbetrieb am Vogelgrippevirus verenden, müsste der gesamte Bestand getötet werden.