Gericht

Vergewaltigungsvorwurf gegen Fußballer: Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Fußball-Nationalspieler wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und des versuchten sexuellen Missbrauchs eingestellt. Im Jänner 2020 hatte eine 26-Jährige eine Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet.

Als der Fall publik wurde, informierte eine 29-Jährige die Polizei, wonach der Mann im Winter 2006/07 versucht habe, einen Beischlaf zu vollziehen, während sie geschlafen habe. Der beschuldigte Nationalspieler hatte die Vorwürfe bestritten.

„Sämtliche Vorwürfe zur Einstellung gebracht“

Sein Verteidiger Kurt Jelinek ist über die Einstellung des Verfahrens informiert worden. „Ich bestätigte, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg nach genauester Überprüfung des Sachverhaltes sämtliche Vorwürfe gegenüber meinen Mandanten zur Einstellung gebracht hat“, erklärte Jelinek am Montag gegenüber der APA. Nähere Angaben machte er nicht.

Der Anzeige der 26-jährigen Salzburgerin zufolge soll sie der Fußball-Nationalspieler in der Nacht auf 4. Jänner 2020 in einer Wohnung in Salzburg vergewaltigt haben, in der sich mehrere Personen befanden. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Fußballer wegen des Verdachts der Vergewaltigung eingeleitet.

Fußballer wies Vorwürfe vehement zurück

Der Verteidiger des Sportlers hatte am 9. Jänner eine erste Stellungnahme gegenüber der APA abgegeben. „Mein Mandant weist den schweren Vorwurf entschieden zurück“, sagte Jelinek. Es gebe erhebliche Widersprüche, was sich in der Wohnung zugetragen habe: „Ich bin überzeugt davon, dass mein Mandant unschuldig ist.“

ÖFB schaltete sich ein

Auch der Österreichische Fußballbund (ÖFB) gab damals eine Stellungnahme ab. „Der Spieler hat den ÖFB aktiv über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert und diese zurückgewiesen“, hieß es: „Wir vertrauen darauf, dass sich die Vorwürfe bald als haltlos herausstellen.“

Der Anwalt der 26-Jährigen, Franz Essl, hatte im März im APA-Gespräch erklärt, dass die Frau in einer gerichtlichen Vernehmung „glaubwürdig und lebensnah das ihr widerfahrene Missbrauchsgeschehen“ geschildert habe. Seine Mandantin sei in psychotherapeutischer Behandlung. „Es plagen sie Ein- und Durchschlafstörungen“, sagte der Salzburger Rechtsanwalt. Er werde nun die Begründung der Einstellung des Verfahrens beantragen und dann die Einstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft mit einem Fortführungsantrag an das Landesgericht Salzburg bekämpfen, erklärte Essl der APA.

Staatsanwaltschaft teilt keine Begründung mit

Bei einer Untersuchung des mutmaßlichen Opfers wurden keine biologischen Spuren des Verdächtigen sichergestellt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Montag der APA, die Staatsanwaltschaft gebe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Kommentar zur Einstellung des Verfahrens ab, da man derzeit nicht gesichert davon ausgehen könne, dass alle Beteiligten von der Einstellung des Verfahrens bereits Kenntnis erlangt haben.

Nun schon zweites Verfahren eingestellt

Wenige Tage nach Bekanntwerden des Vergewaltigungswurfs im Jänner ging bei der Polizei eine Anzeige einer 29-jährigen Salzburgerin ein. Ihren Aussagen zufolge soll der Fußballspieler im Winter 2006/2007 versucht haben, einen Beischlaf zu vollziehen, während sie geschlafen habe. Sie sei damals zudem alkoholisiert gewesen. Der Vorfall soll sich nach einem Lokalbesuch am damaligen Wohnsitz des Beschuldigten zugetragen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in diesem Fall wegen versuchten sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt.