Arzt untersucht Patientin
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Tauziehen um Quarantäne eines Pongauer Arztes

Im Pongau sorgt eine Quarantäne-Verordnung eines Arztes für Diskussionen. Nach dem Kontakt mit einer infizierten Person wurde ein Mediziner im Pongau behördlich abgesondert. In der Region war dadurch drei Tage lang kein Arzt greifbar.

Die Behörde schrieb dem Mediziner nach dem Kontakt mit der infizierten Person vor, er müsse einen PCR-Test absolvieren und Schutzkleidung tragen, dann könne er weiter arbeiten. Der Arzt aus dem Pongau aber lehnte diese Vorgabe ab und argumentierte, er sei im Frühjahr selbst infiziert gewesen und habe nachweislich Antikörper.

Drei Tage lang kein Arzt in der Region

Weil der Mediziner in Quarantäne war, habe es in der betreffenden Region am vergangenen Wochenende von Samstag bis Montagnachmittag keinen Hausarzt gegeben, darüber informierte der Arzt seine Patienten über Facebook. Öffentlich wollte er zur Quarantäne-Diskussion keine Stellung nehmen. Zudem informiert der Mediziner im Internet, dass er nach einer Coronavirus-Infektion im vergangenen Frühjahr noch Antikörper habe.

BH schrieb täglichen PCR-Test vor

Das Landesmedienzentrum sagte zu dem Fall, dass die Bezirkshauptmannschaft St. Johann (Pongau) den Arzt als Schlüsselkraft eingestuft habe. Er hätte weiterarbeiten dürfen, allerdings nur mit einem PCR-Test und in Schutzkleidung, diese Vorgabe lehnte er ab.

Neues Übereinkommen: Täglicher Schnelltest für Ärzte

Medizinische Einrichtungen brauchen ihr Personal derzeit besonders dringend, auch nach Kontakten mit Infizierten. Dazu wurde erst vor wenigen Tagen ein Übereinkommen zwischen Landessanitätsdirektion und niedergelassenen Ärzten geschlossen, welches Medizinerinnen und Mediziner und ihre Mitarbeiter im Bundesland betrifft. Wenn sie Kontakt mit Infizierten hatten, können sie im Dienst bleiben, wenn sie täglich einen Schnelltest durchführen. So können sie die Quarantäne vermeiden, um die Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten.