Im Tierschutzhof Pfotenhilfe im Lochen wurde festgestellt, dass es sich um einen erst rund 10 Wochen alten Kater handelt. Die Tierpflegerin hat ihn Fritzi genannt.
Für Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler handelt es sich bei dem angebundenen Kätzchen um alles andere als ein Kavaliersdelikt: „durch den Strick hatte Fritzi nicht einmal Zugang zu Futter und Wasser hatte und bei diesen Temperaturen ohne Bewegung schwer krank werden und sogar an Unterkühlung sterben hätte können“.
Laut der Tierschutzexpertin muss der Kater in diesem zarten Alter gerade erst abgestillt worden sein. Katzen dürfen laut Tierschutzgesetz frühestens mit acht Wochen von der Mutter getrennt werden.
Wer kennt Kater „Fritzi“?
Tiere auszusetzen fällt gemäß §222 Strafgesetzbuch unter Tierquälerei und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. Die Pfotenhilfe bittet daher um Hinweise aus der Bevölkerung, wenn jemand den kleinen Fritzi wiedererkennt und Hinweise auf den oder die Täter liefern kann, um bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten zu können. Aber auch Hinweise auf den Vermehrer sind wichtig, da dieser gegen die gesetzliche Kastrationspflicht verstößt. „Denn dieses Katzenbaby dürfte, genauso wie die unzähligen weiteren, um die wir uns tagein tagaus kümmern müssen, gar nicht auf der Welt sein. Zeugen sind in Strafverfahren wichtig, aber wenn es nicht anders geht, sind wir auch für anonyme Hinweise dankbar. Der illegalen Katzenschwemme muss endlich Einhalt geboten werden“, so Stadler.