Polizeiauto fährt mit eingeschaltetem Blaulicht
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Chronik

CoV-Lockdown: Polizei will zuerst aufklären statt strafen

Ab Mitternacht gilt der zweite CoV-Lockdown mit nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Die Salzburger Polizei ist ab dann verstärkt im Streifendienst. Die Beamten sollen aber zunächst mehr aufklären und Bewusstsein bilden als strafen, betont ein Sprecher.

Die Polizei in Salzburg rüstet sich für verstärkte Streifenfahrten. Dabei wird auch die Ausgangsbeschränkung überwacht. Zunächst wolle die Polizei aber aufklärend und bewusstseinsbildend auftreten, sagte Hans Wolfgruber, ein Sprecher des Salzburger Landespolizeikommandos, am Montag. Die Bürger werden jedenfalls zuerst auf Fehlverhalten hingewiesen – ganz ohne Strafe. Gestraft werde dann, wenn sich jemand uneinsichtig zeigt.

„Sollte jemand bewusst gegen die geltenden Verordnungen handeln, dann gibt es die Möglichkeit, im Organmandat zu strafen“, sagte der Polizeisprecher. „25 Euro für das Nichttragen des Mund-Nasen-Schutzes oder 50 Euro für das Nichteinhalten des Abstandes. Alles, was Zweifelsfragen sind, wird der Gesundheitsbehörde in Form einer Anzeige zur Kenntnis gebracht. Die wird das dann ahnden. Das kann bis zu 1.450 Euro Strafe geben.“

Keine eigenen Covid-Kontrollen im Privatbereich

Kontrollen im privaten Bereich – etwa ob das Besuchsverbot eingehalten werde – dürfe es keine geben, betonte Wolfgruber: „Auf Grund der Covid-Maßnahmenverordnungen werden wir sicher nicht im privaten Bereich kontrollieren.“

In Wohnungen oder Wohnhäsuer gehe die Polizei nur, wenn es einen „anderen Anlass“ gebe, ergänzte Wolfgruber – „sei es strafrechtlich oder verwaltungsrechtlich.“ Ein Beispiel wäre, wenn etwa Nachbarn eine Lärmbelästigung anzeigen und die Polizei dann mehrere haushaltsfremde Personen in einer Wohnung antrifft.

Ausgangsbeschränkungen: Polizei kontrolliert verstärkt

Polizei glaubt nicht an verstärkte Denunziationen

Dass es dadurch verstärkt zu Denunziationen kommt, glaubt Wolfgruber aber nicht. „Aus polizeilicher Sicht aus Salzburg kann ich nur sagen, dass wir hoffen, dass es ähnlich wird wie im Frühjahr. Da war es diesbezüglich eher ruhig und sehr angenehm einzuschreiten. Die Verpetzereien haben sich sehr in Grenzen gehalten, das waren Ausnahmen. Grundsätzlich hat die Bevölkerung das sehr gut mitgetragen und war sehr kooperativ“, meint der Polizeisprecher.

Die Polizei rechnet jedenfalls damit, dass die Ausgangsbeschränkungen in Salzburg relativ gut eingehalten werden.

Kritik von Anwaltspräsident Rupert Wolff

Der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK), der Salzburger Rupert Wolff, sieht Rechtslücken und somit viele offene Fragen in der vom Ministerium ausgearbeiteten Covid-Verordnung für den zweiten Lockdown. Regelungen seien schwammig formuliert, sagte Wolff und nennt beispielsweise die Ausnahmebestimmung, dass Bewegung und Sport zu Zwecken der psychischen und physischen Erholung zulässig ist: „Bedeutet das, dass man als Wiener in die Prater Hauptallee fahren darf mit der U-Bahn? Und bedeutet das, dass ein Salzburger an den Wörtersee fahren darf, um dort rund um den See zu gehen?“

Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff im Interview

Der Teufel stecke auch im Detail, was private Partys betreffe, ergänzt der Anwaltspräsident: „Garagen, Schuppen, Gartenhäuser sind also ausgenommen – aber Terassen nicht. Das heißt bei einer strengen Auslegung dürfte eine solche Party auf einer Dachterasse sehr wohl stattfinden.“