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Flugbild: Gerald Lehner
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Politik

Zentrale Entscheidung über heikle Tourismusprojekte

Nach mehr als 20 Jahren sollen die Grundverkehrskommissionen in den Bezirken wieder aufgelöst werden und stattdessen ein zentraler Grundverkehrsbeauftragter installiert werden. Aufgabe der Kommission war unter anderem über heikle Immobiliengeschäfte, wie Chaletdörfer, zu entscheiden.

Entscheidungen etwa über Chaletdörfer sollen künftig wieder zentral getroffen werden und nicht mehr in der Region, verlangt der für Raumordnung zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Er will diesen Schritt nur als eine der Änderungen in diesem Bereich verstanden wissen.

Schwaiger will unabhängige zentrale Entscheidungsstelle

Die Grundverkehrskommission hat eine wichtige Kontrollfunktion, etwa wenn es darum geht, ob ein Nicht-Landwirt landwirtschaftliche Flächen erwerben kann oder nicht. Denn bei landwirtschaftlichen Flächen gilt, wer kein Landwirt ist, darf nur dann landwirtschaftliche Flächen kaufen, wenn sich sich für das Grundstück kein anderer Landwirt als Interessent findet. 180.000 Hektar Agrarflächen gibt es laut Statistik Austria in Salzburg, dazu kommen Wälder, Almen, Wiesen, Moore, die zusammen insgesamt 640.000 Hektar bilden.

Wie setzt sich Kommission zusammen?

In Salzburg setzt sich die Grundverkehrskommission aus dem jeweiligen Bezirkshauptmann, zwei im Bezirk tätigen land- und forstwirtschaftlichen Experten und dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde zusammen. Das will Landesrat Schwaiger nun ändern. „Ich will einen Grundverkehrsbeauftragten wieder einrichten, den es bis zur Jahrtausendwende gegeben hat. Ich beobachte, dass ein strikter Vollzug und eine klare Zuständigkeit als Sonderbehörde notwendig sind.“

Pinzgau wollte seine Zahlen nicht veröffentlichen

Schwaiger räumt ein, dass der Auslöser für die Abänderung eine parlamentarische Anfrage der SPÖ im Salzburger Landtag war. Die Sozialdemokraten wollten wissen, wie oft in den Bezirken Nicht-Landwirte landwirtschaftliche Grundstücke gekauft haben. Alle Bezirke hatten ihre Zahlen geliefert, nur der Pinzgau nicht. Die Zahlen aus den Bezirken waren wenig auffällig, außer eben, dass es aus dem Pinzgau keine Angaben gibt.

Pinzgau: „Zu viele Akten zu sichten“

Die Behörde begründete es damit, dass zu viele Akten händisch zu sichten seien. „Dieser Vorfall ist Anlass, dass wir das System umstellen werden, das derzeitige Grundverkehrsgesetz wird generell überarbeitet und in weiten Teilen neu geschrieben, weil es wie ein Reißverschlusssystem mit den baulichen Angelegenheiten der Raumordnung einhergeht.“

Zentrale Entscheidung über heikle Tourismusprojekte

Nach mehr als 20 Jahren sollen die Grundverkehrskommissionen in den Bezirken wieder aufgelöst werden und stattdessen ein zentraler Grundverkehrsbeauftragter installiert werden. Aufgabe der Kommission war unter anderem über heikle Immobiliengeschäfte, wie Chaletdörfer, zu entscheiden.

Flachgau: Hohe Zahl an Grundstücken relativiert sich

Am Beispiel Flachgau zeigt sich, dass zwischen 2013 und 2019 960 Flächen an Nicht-Landwirte verkauft wurden. Diese auf den ersten Blick hohe Zahl relativiert sich, wenn man berücksichtigt, dass dahinter oftmals der Bedarf an Wohnraum für die einheimische Bevölkerung steht. Spannender ist die Frage, ob immer wieder ein und derselbe Käufer auftritt und ob es Indizien gibt, dass jemand Grünflächen in größerem Stil aufkauft. Auch hier sind die Zahlen unauffällig – außer dass die BH Zell am See wieder keine Angaben macht.

Lokale Interessen sollen nicht berücksichtigt werden

Wann es soweit sein wird, dass man auch möglicherweise heikle Immobilientransfers auf Knopfdruck abrufen kann und eine zentrale Stelle ohne Rücksicht auf lokale Gegebenheiten diese Käufe prüft, steht noch nicht fest. Schwaiger betont als Raumordnungslandesrat, dass ihm eine schnelle Umsetzung sehr wichtig sei.