Corona-Test
Getty Images/yasindmrblk
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Politik

Bayern führt Testpflicht für Pendler ein

Wie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, führt Bayern eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Corona-Risikogebieten ein, zu denen zählt ab Samstag auch Salzburg. Wer regelmäßig zu Berufs- oder Bildungszwecken einreist, muss dann der zuständigen Behörde Corona-Tests vorlegen.

Der entsprechende Test sei der Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle innerhalb von sieben Tagen nach der ersten Einreise vorzulegen. Danach muss jeweils wöchentlich ein aktuelles negatives Testergebnis vorgewiesen werden. Laut Verordnung gilt das für all jene, die sich für geschäftliche, berufliche oder Ausbildungszwecke in Deutschland aufhalten, aber nicht umgekehrt. Es dürfte also nicht für jene gelten die aus Deutschland nach Österreich zum Arbeiten oder Studieren kommen.

Testergebnis muss wöchentlich erbracht werden

Das Testergebnis muss auf einer molekularbiologischen PCR-Testung basieren. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer Covid-19-Symptome zeigt, muss zudem die Behörden darauf hinweisen. Unterzeichnet hat die geänderte Verordnung die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Sie soll noch am Freitag im „Bayerischen Ministerialblatt“, dem Amtsblatt von Bayerns Staatsregierung, kundgemacht werden.

„Unser Ziel ist, dass die Grenzen offen bleiben“, hatte Söder am Mittwoch betont, aber hinzugefügt: „Wer Grenzen offen halten will, der muss auch für mehr Sicherheit sorgen.“

CoV-Testpflicht für Berufspendler

Keine Einschränkungen für Transitverkehr

Deutsche Staatsbürger, die nach Österreich pendeln, dürfen das weiterhin auch ohne Test, solange sie innerhalb von 48 Stunden wieder zurück in Deutschland sind. Sonst gilt für sie eine 14-tägige Quarantäne, aus der man sich aber freitesten lassen kann. Weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt ist der Transitverkehr über das Große und das Kleine Deutsche Eck.

Für Personen, die in Bayern berufstätig sind, besteht die Möglichkeit, sich in Testzentren der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern kostenlos testen zu lassen, so ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums. Verstöße gegen die Covid-Regeln für Pendler stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden könne. „Aufgrund der ‚offenen‘ Grenzen wird nicht jeder Einreisende kontrolliert, allerdings können Stichprobenkontrollen erfolgen.“