Statt zehn Personen dürfen ab Freitag nur noch sechs Gäste an einem Tisch sitzen. Bei den Wirten löst die neue Regelung Kopfschütteln aus, sagt Salzburgs Wirtesprecher, Ernst Pühringer. „Die Regel mit zehn Personen wäre noch gegangen, da kann man zumindest ein gewisses Restaurant-Leben aufrecht erhalten. Mit einer Grenze von sechs Personen sind wir auf Einzeltische beschränkt. Diese Obergrenze verstehe ich jetzt beim besten Willen nicht mehr.“
Wie viele Tische in einem Raum stehen ist nicht limitiert
Wie viele Tische sich in einem Raum befinden dürfen, ist aber nicht festgelegt. Die neuen Richtlinien bringen den Gastronomen laut Pühringer neben weiteren Einnahmeausfällen einen hohen organisatorischen Aufwand. „Wir haben viele Tische, wo die Gäste für neun oder zehn Personen reserviert haben. Die können wir jetzt alle durchrufen und sie informieren, dass das nicht mehr möglich ist und es wieder eine neue Regelung gibt.“
Sechs-Personengrenze für vier Wochen angesetzt
Seit Samstag müssen sich Gäste in den Lokalen registrieren. Ab Freitag gilt dann die neue Sechs-Personenobergrenze vorläufig für vier Wochen.
Außerberufliche Zusammenkünfte werden ab Freitag auf maximal sechs Erwachsene in Innenräumen, zwölf Personen draußen beschränkt. Das gelte überall: in Restaurants, im Yogakurs, in Tanzschulen, bei Geburtstagsfeiern und Hochzeiten. Ausnahmen gebe es nur für Begräbnisse und berufliche Treffen. Private Wohnbereiche sind nicht umfasst – auf große Familienfeiern sollen die Österreicherinnen und Österreicher verzichten, rät die Regierung, hier handelt es sich um eine Empfehlung.
Mannschaftssport ohne Personenlimit möglich
Die Personen-Obergrenze gilt auch für Sportkurse, ausgenommen sind jedoch Mannschaftssportarten. „Mannschaftssportarten sind dezidiert davon ausgenommen, man darf damit mit der notwendigen Anzahl an Spielern Fußballspielen, auch mit Schiedsrichtern und den notwendigen Betreuungspersonen. Einzelsportarten und Kurse, wie Yoga, sind indoor auf sechs Personen begrenzt“, sagt ÖVP-Sportlandesrat Stefan Schnöll.
Kleinere Veranstaltungen ohne Plätze verboten
Große Kulturveranstaltungen können nur noch mit zugewiesenen Sitzplätzen, Maske und ohne Buffets stattfinden. Kleine Kulturveranstaltungen ohne zugewiesene Plätze sind ab Freitag nicht mehr möglich. Das treffe laut dem Grünen Kulturlandesrat Heinrich Schellhorn vor allem die Volkskultur in Salzburg. „Für die kleinen Vereine ist es eine Einschränkung, weil diese im kleinen Rahmen statffinden.“
Besuche im Altersheim erlaubt
In Altersheimen gilt künftig Maskenpflicht in allen Bereichen, es soll mehr getestet werden, Besuche sind aber weiterhin erlaubt. Die Bundesländer können regional noch schärfere Regeln anwenden.