Christkindlmarkt auf dem Residenzplatz in der Salzburger Altstadt bei Nacht
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Kultur

Christkindlmarkt erfüllt Verordnung des Bundes

Der Christkindlmarkt am Dom- und Residenzplatz ist mit einer aktuellen Verordnung praktisch genehmigt. Das Gesundheitsministerium veröffentlichte die CoV-Regeln am Freitag. Salzburg hat sie mit einem eigenen Konzept schon erfüllt. So gibt es unter anderem eine Einbahnregelung bei besonders frequentierten Bereichen.

Ebenso sieht das Konzept eine Besucherobergrenze vor – wie hoch dieses Limit am Salzburger Christkindlmarkt angesetzt ist, kann Betreiber Wolfgang Haider derzeit aber noch nicht sagen. Er wisse noch nicht, welche Vorschriften der Bund diesbezüglich noch vor gibt.

Besucher werden gezählt – auf Homepage aktueller Stand

Die Besucher werden jedenfalls elektronisch gezählt. Die Zählung laufe digital. „Der Besucher bekommt davon nichts mit, wir haben sechs zentrale Ein- und Ausgänge und die Zählung erfolgt bei diesen Posten im Sekundentakt“, schildert Haider. Video- oder Bildaufnahmen werden dabei nicht gemacht, betont der Christkindlmarkt-Chef. Bei einer Auslastung von 75 Prozent werde über die Homepage, über Medien und über Händler informiert, dass der Markt bereits voll ist. Um noch Spielraum für Besucher zu lassen, die eine weitere Anreise zum Christkindlmarkt haben und bereits auf der Anfahrt sind.

Keine Fiebermessung – dafür viel Sicherheitspersonal

Fiebermessung wird es keine geben, hingegen sind an den Ein- und Ausgängen Sicherheitsleute positioniert, um etwaige Staus aufzulösen oder den Markt kurz zu schließen. Zusätzlich wird das Areal am Dom- und Residenzplatz abgesperrt, um unkontrollierten Zugang zu verhindern. Am Christkindlmarkt wird es im heurigen Jahr rund 100 Stände geben. Der Markt beginnt am 19. November – der Sanktus der Stadt Salzburg gilt als Formalakt.