Gatterjagd auf Wildschweine in der Antheringer Au
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Gericht

Erneut Prozess um Antheringer Gatterjagd

Die Wildschwein-Gatterjagd von Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof in Anthering (Flachgau) vor drei Jahren beschäftigt weiter die Gerichte. Mittwochnachmittag sollte sich ein Tierschützer wegen Körperverletzung verantworten. Wegen einer Erkrankung wurde der Prozess vertagt.

Es ist ein schier unendlicher, seit Jahren schwelender Konflikt mit gegenseitigen Anzeigen und Klagen. Während Tierschützer es „Abschlachten“ nennen, spricht der Landesjägermeister von einer legitimen Jagdform.

Treibende Kraft des Protests ist Martin Balluch mit seinem Verein gegen Tierfabriken, der ein österreichweites Verbot der Gatterjagd erreichen will. Am Mittwoch wäre einer seiner Mitstreiter, ein 28-jährigen Aktivisten am Salzburger Landesgericht wegen Körperverletzung eines Mayr-Melnhofschen Jagdaufsehers angeklagt gewesen. Er habe den Aufseher derart gestoßen, dass dieser einen Riss in der Schulter erlitten habe. Zudem habe er sich gegen seine Festsetzung gewehrt. Das gilt laut Anklage als Widerstand gegen die Staatsgewalt, weil Jagdaufseher diesen Status haben.

Die Verhandlung wurde allerdings abgesagt, weil der Angeklagte erkrankt ist, hieß es Mittwochmittag von Gerichtssprecher Peter Egger.

Auch Sicherheitsmann war angeklagt

Auch ein Sicherheitsmann Mayr-Melnhofs war angeklagt: Er habe einen Tierschützer – ob das der nun Angeklagte ist, ist unklar – am Hals gepackt und verletzt. Dieses Verfahren wurde aber gegen Zahlung von 250 Euro Geldbuße vorzeitig eingestellt.

Im Zuge dieses Vorfalls aus dem Jahr 2017 wurde auch gegen den Landesjägermeister persönlich, wegen Amtsmissbrauchs ermittelt, weil er zwei Tierschützer festgenommen hatte. Diese Ermittlungen wurden jedoch inzwischen eingestellt. Tierschützer Balluch wurde damals wegen gefährlicher Drohung angezeigt. Auch diese Anzeige wurde zu den Akten gelegt. In der Mehrzahl der anderen Bundesländern ist Gatterjagd mittlerweile verboten.