Der Richter in dem Verfahren verhängte Dienstagnachmittag die Urteile: 133.000 Euro teilbedingte Geldstrafe für den ehemaligen ÖVP-Gemeindepolitiker in der Stadt Salzburg, der auch Geschäftsführer in dem pleitegegangenen Wirtshaus in Salzburg-Parsch war. 100.000 Euro Strafe muss der Verurteilte tatsächlich unbedingt zahlen.
600.000 und 400.000 Euro Strafe für weiter Angeklagte
Für den ehemaligen Chefbuchhalter des Wirtshauses verhängte der Richter 400.000 Euro Geldstrafe. Der Hauptangeklagte, ein weiterer Geschäftsführer, bekam gar 600.000 Euro Strafe. Damit ist dieser Steuerhinterziehungs-Großprozess mit insgesamt 13 Angeklagten beinahe abgeschlossen. Ein einziger Angeklagte blieb noch übrig – er war ein weiterer Geschäftsführer des Lokals. In seinem Fall wurde die Verhandlung am Dienstag vertagt.
Ob die am Dienstag Verurteilten die hohen Geldstrafen zahlen können, ist fraglich. Sie könnten stattdessen auch eine Ersatzhaft antreten – zwischen drei und acht Monaten. Für solch geringe Zeiträume können sie wiederum eine Fußfessel beantragen – die Haftzeit also im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen.
Steuern von fast eineinhalb Millionen Euro hinterzogen
Schon am Montag wurden in dem Verfahren neun „kleine Fische“ verurteilt – Kellner und eine Reinigungsfrau, die ihre Monatslöhne in bar in „Sackeln“ bekamen. Sie fassten Geldstrafen zwischen 1.000 und 9.000 Euro aus. Bei dem Prozess zeigten sich alle Angeklagten geständig oder teilgeständig. Insgesamt listete die Anklage Steuerhinterziehung in der Höhe von fast eineinhalb Millionen Euro auf.