Seit Freitag gilt ja in Salzburg – so wie in Tirol und Vorarlberg – eine generelle Sperrstunde um 22.00 Uhr für die Gastronomie. Doch seit Dienstag, 0.00 Uhr, sind davon die Salzburger Beherbergungsbetriebe ausgenommen. Sie dürfen weiterhin in Hotelbars bis 1.00 Uhr früh Getränke ausschenken – aber nur an Übernachtungsgäste des Hauses.
LH-Büro: Gäste während des Aufenthalts im Hotel zu Hause
Man habe sich dafür entschieden, die Beherbergungsbetriebe aus der für vorerst drei Wochen gültigen früheren Sperrstunde auszunehmen, hieß es dazu am Dienstag aus dem Büro von Tourismusreferent Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Schließlich seien die Gäste während ihres Aufenthaltes im Hotel zu Hause. In den privaten Bereich wolle man aber nicht eingreifen.
Kritik seitens der Gastronomie zu dieser Ausnahme habe es nicht gegeben, sagte Ernst Pühringer, Sprecher der Wirte in der Salzburger Wirtschaftskammer. In Vorarlberg wird die Sperrstunde für Hotelbars nach Protesten von Hoteliers jetzt genauso gehandhabt wie in Salzburg. In Tirol ist dagegen ausnahmslos in allen Gastronomiebetrieben um 22.00 Uhr Schluss.