Kellner und Gast mit Mund-Nasenschutz an Hotelbar
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Tourismus

Spätere Sperrstunde an Hotelbars – nur für Hausgäste

Im Gastronomiebereich gibt es in Salzburg jetzt eine Ausnahme von der Sperrstunde um 22.00 Uhr: nämlich an Hotelbars. Sie dürfen auch noch später Getränke ausschenken – aber nur an Übernachtungsgäste in dem jeweiligen Betrieb.

Seit Freitag gilt ja in Salzburg – so wie in Tirol und Vorarlberg – eine generelle Sperrstunde um 22.00 Uhr für die Gastronomie. Doch seit Dienstag, 0.00 Uhr, sind davon die Salzburger Beherbergungsbetriebe ausgenommen. Sie dürfen weiterhin in Hotelbars bis 1.00 Uhr früh Getränke ausschenken – aber nur an Übernachtungsgäste des Hauses.

LH-Büro: Gäste während des Aufenthalts im Hotel zu Hause

Man habe sich dafür entschieden, die Beherbergungsbetriebe aus der für vorerst drei Wochen gültigen früheren Sperrstunde auszunehmen, hieß es dazu am Dienstag aus dem Büro von Tourismusreferent Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Schließlich seien die Gäste während ihres Aufenthaltes im Hotel zu Hause. In den privaten Bereich wolle man aber nicht eingreifen.

Kritik seitens der Gastronomie zu dieser Ausnahme habe es nicht gegeben, sagte Ernst Pühringer, Sprecher der Wirte in der Salzburger Wirtschaftskammer. In Vorarlberg wird die Sperrstunde für Hotelbars nach Protesten von Hoteliers jetzt genauso gehandhabt wie in Salzburg. In Tirol ist dagegen ausnahmslos in allen Gastronomiebetrieben um 22.00 Uhr Schluss.