Chronik

Siebenjährige Schwester missbraucht: Teilbedingte Haft

Ein 27-jähriger Lungauer ist Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner unmündigen Schwester im Alter von sieben Jahren und weiterer Delikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der zur Gänze geständige Mann soll die Tat im Zeitraum 2011 bis 2017 begangen haben. Am Beginn des vorgeworfenen Tatzeitraums war der Angeklagte 18 Jahre alt. Deshalb stand der Verdächtige nun vor einem Jugendschöffensenat.

Die Taten sollen vor zehn Jahren geschehen sein. Das Mädchen ist heute 17 Jahre alt. Ihr Bruder wurde nun auch wegen Blutschande sowie sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung angeklagt.

Beischlaf mit Siebenjähriger als Prozessthema

Der Staatsanwalt lastete dem mittlerweile 27-Jährigen an, er habe den Beischlaf an seiner unmündigen Schwester vollzogen und an ihr dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen. Weiters soll er auch im Jänner 2020 noch versucht haben, gegen den Willen der Schwester an ihr geschlechtliche Handlungen durchzuführen. Die Jugendliche habe sich schließlich zwei Personen anvertraut. Im Laufe des Verfahrens machte sie von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Ankläger gab keine Erklärung ab

Laut dem Urteil muss der Mann eine Psychotherapie absolvieren und an die Schwester ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zahlen. Zudem ordnete der Schöffensenat eine Bewährungshilfe an. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung abgaben.

Nach dem Anklagevortrag war die Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Familie auf Antrag des Verteidigers von dem Prozess ausgeschlossen worden.