Verfassungsjurist Reinhard Klaushofer von der Universität Salzburg weist jetzt darauf hin, dass das Grundrecht zu demonstrieren zwar keine Blockaden der Forstarbeiter im Wald erlaubt, fügt aber einen aus seiner Sicht wichtigen weiteren Aspekt hinzu.
„So etwas kann allerdings auch die Folge davon sein. Wenn man etwa an die Demonstrationen gegen den Schwerverkehr auf der Inntal-Autobahn denkt, dann hat das natürlich zwar zu einer Behinderung des Verkehrs geführt. Wenn man aber tatsächlich eine Versammlung mit vielen Personen organisiert und eine Verzögerung gewisser Arbeiten die Folge davon ist, dann wäre das seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer geschickter.“
„Ziele sollten schon in der Anzeige dargestellt werden“
„Noch geschickter wäre allerdings, schon in der Anzeige darzustellen, welche gesellschaftlich-politischen Interessen mit so einer Versammlung verfolgt. Denn dann ist so etwas auch nicht mehr so einfach untersagbar“, argumentiert Klaushofer.
Das Recht zu Demonstrieren sei jedenfalls ein Grundrecht einer Demokratie und Behörden müssten jegliche Einschränkungen sehr detailliert argumentieren, betont Verfassungsjurist Klaushofer.