Gericht

Freispruch bei Prozess um schweren Betrug

Der seit Herbst 2017 laufende Prozess gegen einen Geschäftsmann aus Salzburg ist Mittwoch mit einem Freispruch im Zweifel beendet worden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg warf dem Beschuldigten schweren Betrug mit einem Schaden von 6,1 Millionen Euro vor.

Das Urteil des erweiterten Schöffensenates ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft meldete nach der Urteilsverkündung eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. „Für die Entscheidung darüber ist der Oberste Gerichtshof zuständig“, erläutert Gerichtssprecher Peter Egger.

Tricksereien mit Flugzeugen und Hotels?

Der Salzburger Verdächtige hatte seine Unschuld beteuert. Er soll der Anklage zufolge in den Jahren 2010 und 2011 mit Bankgarantien für Gesellschaften in Panama, die Flugzeuge leasen wollten, und im Jahr 2009 bei der Gewährung eines Darlehen für ein Hotelprojekt in den USA getrickst haben.

Gericht: „Täuschungen nicht nachweisbar“

Die Verteidiger erklärten, dass der bisher unbescholtene Geschäftsmann selbst ein Opfer von kriminellen Handlungen geworden sei. Er habe weder Täuschungshandlungen gesetzt noch sich daran beteiligt.

Der Beschuldigte war im mutmaßlichen Tatzeitraum alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter von zwei GmbHs in Salzburg. Die vorgeworfenen Täuschungshandlungen seien nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachweisbar gewesen, urteilte der Schöffensenat. Beweismangel sah das Gericht als Grund für den Freispruch an.