Schilder am Landesgerichtsgebäude in Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Chronik

700 Tonnen illegal entsorgter Müll: Bewährungsstrafe

Zwei ehemalige Geschäftsführer einer insolventen Bauservicefirma im Pongau wurden am Montag zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Unternehmen soll Ende 2018/Anfang 2019 rund 370 Tonnen Rostasche, 212 Tonnen Bauschutt und 120 Tonnen Sperrmüll unrechtmäßig entsorgt haben.

Die beiden ehemaligen Geschäftsführer – ein Salzburger und dessen Lebensgefährtin – wurden am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, betrügerischer Krida und vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen verurteilt. Sie erhielten jeweils sechs Monate Haft auf Bewährung.

Die schließlich geständigen und bisher gerichtlich unbescholtenen Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist dennoch nicht rechtskräftig, weil die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Salzburg keine Erklärung abgab.

Firma übernahm Entsorgung für zwei Gemeinden

Die Anklage warf den beiden vor, dass sie durch die illegale Müllentsorgung mehr als 50.000 Euro hohe Beseitigungskosten verursacht haben sollen. Das Unternehmen hatte Entsorgungsaufträge mit Recyclinghöfen von zwei Pongauer Gemeinden abgeschlossen. Der Salzburger war als gewerberechtlicher Geschäftsführer auch für die Einhaltung der abfallwirtschaftsrechtlichen Auflagen verantwortlich.

Er gab bei dem Prozess zu, dass es zu Übermengen an Rostasche, Bauschutt und Sperrmüll kam. Als Begründung führte er unter anderem steigende Einwohnerzahlen an. Er habe auch versucht, einen Konkurrenten zu finden, der die Verträge übernimmt. Die Gemeinden hätten davon ausgehen müssen, „dass die Kosten höher sind als bei uns.“

Hohe Verluste über mehrere Jahre

Die Bauservicefirma stellte im Februar 2019 Konkursantrag. Der Aktenlage zufolge gab es im Jahr 2018 einen Verlust von rund 830.000 Euro, 400.000 Euro offene Forderungen soll der Masseverwalter noch hineinkalkuliert haben. Dem Sachverständigengutachten zufolge hat das Unternehmen zwischen 2013 und 2018 mehr Verluste als Gewinne gemacht.

Die Staatsanwaltschaft warf den Geschäftsführern vor, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Firma überschätzt zu haben. Der Salzburger erklärte dazu, dass offene Forderungen betreffend eines Zusatzauftrages einer Bergbahn und die Rückstellung von Prozesskosten zu Ergebnisverschlechterungen geführt hätten. Im Jahr 2017 sei die Firma aber noch zahlungsfähig gewesen.

Angeklagter: Gehalt entsprach Kollektivvertrag

Dass sein Geschäftsführergehalt von 4.000 Euro netto im Monat angesichts der finanziellen Situation der Firma zu hoch gewesen sei, bestritt der Salzburger. Dieses Gehalt beruhe auf kollektivvertraglichen Grundlagen. „Ich habe auch viele Überstunden kostenfrei gemacht. Ich glaube, die GmbH wäre schlechter gefahren, wenn zusätzlich ein Maschinist und Lkw-Fahrer eingestellt worden wäre.“ Die Verteidigerin erklärte, der Konkurs sei womöglich um zwei Monate zu spät angemeldet worden.