18 Monate Haft bedingt – so lautet nun das vierte Urteil gegen Monika Rathgeber. Die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg musste sich am Mittwoch zum vierten Mal seit dem Finanzskandal von 2012 vor Gericht verantworten.
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Gericht

18 Monate bedingt für Rathgeber

18 Monate Haft bedingt – so lautet nun das vierte Urteil gegen Monika Rathgeber. Die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg musste sich am Mittwoch vor Gericht verantworten – zum mittlerweile vierten Mal seit dem Finanzskandal der Salzburger Politik von 2012.

Rathgeber legte Mittwochvormittag ein Teilgeständnis ab. Unter Tränen sagte die 49-Jährige aus – wie auch in den anderen Verfahren, sie habe dem Land nicht vorsätzlich einen Schaden zufügen wollen. Ihr Ziel sei immer gewesen, das Land vor Schaden zu bewahren. Sie habe natürlich auch Fehler gemacht, es tue ihr leid.

Schöffen berieten nur 15 Minuten

Mit dem Urteil ist das Gericht auch der entsprechenden Strafforderung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gefolgt. Die Schöffen mussten über die Verurteilung nur eine Viertelstunde lang beraten. Denn sachlich liege in der Causa alles auf dem Tisch. Nach drei umfangreichen Strafverfahren im Salzburger Finanzskandal, in denen Monika Rathgeber schuldig gesprochen und zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt wurde.

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18 Monate Haft bedingt – so lautet nun das vierte Urteil gegen Monika Rathgeber. Die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg musste sich am Mittwoch zum vierten Mal seit dem Finanzskandal von 2012 vor Gericht verantworten.
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Die zum vierten Mal angeklagte Referatsleiterin des Landes Salzburg am Mittwoch allein vor Gericht
18 Monate Haft bedingt – so lautet nun das vierte Urteil gegen Monika Rathgeber. Die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg musste sich am Mittwoch zum vierten Mal seit dem Finanzskandal von 2012 vor Gericht verantworten.
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Staatsanwalt Gregor Adamovich
18 Monate Haft bedingt – so lautet nun das vierte Urteil gegen Monika Rathgeber. Die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg musste sich am Mittwoch zum vierten Mal seit dem Finanzskandal von 2012 vor Gericht verantworten.
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Rathgeber mit ihrem Verteidiger Hübl
Nach dem Finanzskandal von 2012 muss sich die Ex-Chefin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, am Mittwoch zum vierten Mal vor Gericht verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihr Untreue mit Millionenschaden vor.
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Rathgeber am Einzelpult kurz vor Prozessbeginn
Justitia im Salzburger Landesgericht Justiz Justizia
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Gemälde im Gerichtssaal: Rechtsprechung in der Antike

Verteidiger: „Augenmaß und Fairplay des Gerichtes“

Diese weitere Urteil hat Rathgeber angenommen. Ihr Anwalt Herbert Hübel bewertet die Verurteilung so: „Das Urteil ist fair und ausgewogen. Es trägt dem Rechnung, was war. Es trägt der Gesamtbeurteilung Rechnung. Und das Gericht hat mit Augenmaß und mit Fairplay gehandelt.“

Nicht rechtskräftig: Keine Erklärung des Staatsanwalts

Staatsanwalt Gregor Adamovich hat Mittwochvormittag keine Erklärung abgegeben. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Argumentation der Anklagebehörde bei Prozessbeginn: Trotz eines ausdrücklichen Verbots von ihren Vorgesetzten soll Rathgeber laut Anklage über Jahre hinweg mehr als 100 hochriskante Finanzgeschäfte abgeschlossen haben. Dem Land Salzburg sollen so zwischen 2009 und 2012 insgesamt 35 Millionen Euro an Schaden entstanden sein.

Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sei das Untreue, schrieben die Ankläger in der rund 90 Seiten dicken Klagsschrift. Wegen der hohen Schadenssumme hätten Rathgeber laut Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft drohen können.

Anwalt im Vorfeld: „Mandantin als Bauernopfer“

Die ehemalige Budgetreferatsleiterin sei auch in diesem Fall ein Bauernopfer, kritisierte Rathgebers Anwalt Herbert Hübel im Vorfeld des Prozesses. Statt der politisch Verantwortlichen des Landes Salzburg werde in Österreich den Kleinen wie Rathgeber der Prozess gemacht. Er wolle in dem Prozess einige unangenehme Fragen über die Rolle der Landesregierung und einiger Politiker stellen, hatte Hübel schon vor Monaten angekündigt.

Auch in den bisherigen Strafprozessen zum Finanzskandal war Rathgeber geständig. Sie hat dafür immer teilbedingte Strafen erhalten, die sie mit der elektronischen Fußfessel verbüßen konnte.

18 Monate bedingt für Rathgeber

18 Monate Haft bedingt – so lautet nun das vierte Urteil gegen Monika Rathgeber. Die Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg musste sich am Mittwoch erneut vor Gericht verantworten.