Der Firmensitz der Salzburg AG in Salzburg Schallmoos
ORF.at/Roland Winkler
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Wirtschaft

Rückzahlung für Salzburg-AG-Stromkunden fix

Nach einem langen Rechtsstreit wegen unzulässiger Preisanpassungsklauseln bekommen Stromkunden der Salzburg AG heuer eine Rückzahlung. Darauf einigten sich jetzt Salzburg AG und Arbeiterkammer.

Kunden des Landesenergieversorgers und seiner 100-Prozent-Tochter Salzburg ÖKO GmbH bekommen entweder Geld retour oder können den Betrag in Form eines Gutscheins für Produkte oder Dienstleistungen in der Salzburg AG-Vorteilswelt verwenden. Eine Sprecherin des Unternehmens ging am Mittwoch davon aus, dass etwa 200.000 Kunden betroffen sind. Der Stromanbieter werde sie Mitte August darüber informieren, wie die Rückerstattung abgewickelt werden kann.

Durchschnittliche Gutschrift von 26 Euro pro Haushalt

Die Anforderung des Gutscheines oder der Barablöse sei dann bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Wie die Salzburg AG heute mitteilte, beträgt die Gutschrift bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch 26 Euro pro Haushalt.

Prozess um Preiserhöhungsklauseln in Niederösterreich

Der Einigung mit der Arbeiterkammer war ein jahrelanger Rechtsstreit des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) mit dem niederösterreichischen Energieriesen EVN vorangegangen. Im Herbst 2019 erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Preisanpassungsklausel der EVN Vertriebstochter schließlich für unzulässig.

Demnach dürfe Stillschweigen nicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung gewertet werden, wenn es für die Erhöhung keine Regeln und Beschränkungen gibt. „Bei kundenfeindlichster Auslegung kann es daher auf diesem Weg zu einer (…) gänzlich unbeschränkten Preiserhöhung kommen“, so das Gericht.

Salzburg AG zahlt Stromkunden Geld zurück

AK forderte auch in Salzburg Entschädigung

Nachdem sich EVN und VKI im Februar 2020 auf Rückzahlungen einigten, verlangte die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Salzburg in der Folge von der Salzburg AG eine ähnliche Entschädigung. Denn alle Energieanbieter, die auf der Grundlage vergleichbarer Preisanpassungsklauseln Erhöhungen durchgeführt haben, müssten demnach Rückzahlungen vornehmen. Die Salzburg AG erhöhte die Strompreise zuletzt im Juli 2018 und im August 2019.