Gericht

Einweisung nach Messerattacke auf „Dämon“

Ein 27-Jähriger soll im März seinen Vater mit einem Küchenmesser attackiert haben, weil er glaubte, dieser sei ein Dämon. Acht Geschworene haben am Freitag einstimmig für die Einweisung des Pinzgauers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entschieden.

Der Beschuldigte leidet seit Jahren an paranoider Schizophrenie. Mit seiner Erkrankung gehen Halluzinationen, Verfolgungswahn und Aggressionshandlungen einher, die sich besonders gegen seine Eltern richten. So soll der Pinzgauer am 17. März seinen Vater im Keller seines Elternhauses von hinten mit einem Küchenmesser attackiert haben. Der Vater kam mit mehreren bis zu zwei Zentimeter langen Schnittwunden am Hals und Oberarm davon. Die Wunden mussten genäht werden, waren aber nach zwei Wochen wieder verheilt.

„Verletzungen hätten tödlich enden können“

Wäre der Sohn zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig gewesen, würde die Anklage laut Staatsanwaltschaft auf versuchten Mord lauten. So liegt laut medizinischem Gutachten eine leichte Verletzung vor, bei der allerdings nur minimal tiefere oder anders platzierte Stiche die Lunge oder große Blutgefäße wie die Halsschlagader oder die Unterschlüsselbeinarterie treffen hätten können. „So wie die Stiche gesetzt wurden, hätten ohne weiteres lebensbedrohliche Verletzungen oder der Tod auftreten können“, sagte der Gutachter.

Der Betroffene, der in allen bisherigen Einvernahmen geständig war, wirkte heute vor Gericht sehr unkonzentriert. Er wisse, dass er an einer Krankheit leide, die man behandeln muss. Ihm tue die Sache leid. „Ich würde in Zukunft gerne ein eigenständiges Leben führen und arbeiten“, sagte der Betroffene. Allerdings hat er in der Vergangenheit seine Medikamente immer wieder abgesetzt, was stets zu einem raschen Wiederauftreten von akuten Symptomen führte. Auch vor dem Angriff auf den Vater nahm er seine Psychopharmaka nicht. Ein Motiv für die Tat nannte er nicht. „Er hat nur gesagt, er muss es tun“, erklärte der psychiatrische Sachverständige am Freitag vor Gericht.

Gerichtspsychiater: „Muss ungünstige Prognose bejahen“

Der Zustand des Mannes habe sich seit der Tat dabei nicht signifikant verbessert. „Er war psychotisch und er ist immer noch psychotisch“, sagte der Gutachter. Von dem Betroffenen seien weitere strafbare Handlungen mit schweren Folgen erwartbar, eine bedingte Maßnahme sei in keiner Weise zu empfehlen. „Ich muss leider sagen, dass man eine ungünstige Prognose bejahen muss.“

Der 27-Jährige leidet sei seit seinem 20. Lebensjahr an der Krankheit. Er weist laut dem Sachverständigen auch eine zusätzliche Komorbidität mit Cannabiskonsum auf, die gerade bei Schizophrenie sehr gefährlich sei. Außerdem hatte der Pinzgauer schon im Jahr 2014 eine Nachbarin und Polizeibeamte bedroht und wurde in der Folge bedingt in den Maßnahmenvollzug eingewiesen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Alle acht Geschworenen haben am Salzburger Landesgericht einstimmig die Frage nach versuchtem Mord bejaht und die Unzurechnungsfähigkeit des 27-Jährigen festgestellt. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn der 27-Jährige gab keine Erklärung ab, so Gerichtssprecher Peter Egger zur Austria Presse Agentur APA.