Chronik

Mordprozess: Freund erwürgt, zehn Jahre Haft

In Salzburg ist Donnerstagabend ein 20-jähriger Afghane wegen Mordes zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen den laut Behörden „subsidiär Schutzberechtigten“ mit 6:2 Stimmen schuldig. Er soll seinen Freund erwürgt haben.

Der 20-Jährige soll die Tat am frühen Morgen des 22. September 2019 auf einem Spielplatz in Zell am See (Pinzgau) begangen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das ebenfalls aus Afghanistan stammende Opfer und der Täter waren laut Ermittlern befreundet und dürften in Streit geraten sein. Der Angeklagte hatte im Lauf des Verfahrens seine Unschuld beteuert, wurde aber von einer Reihe von Fakten belastet.

Mann wollte im Bett des Freundes warten

Der 19-jährige Asylwerber, der ermordet wurde, wohnte damals in einem Asylheim in Zell am See. In seinem Zimmer übernachtete oft auch der Beschuldigte. Zu dem Tötungsdelikt soll es zwischen 4.27 Uhr und 5.13 Uhr gekommen sein. Passanten hatten die Leiche des 19-Jährigen am Vormittag am Spielplatz entdeckt.

Der Verdächtige wurde am 26. September beim Salzburger Hauptbahnhof festgenommen. Er hatte gegenüber Ermittlern laut Protokoll zunächst erklärt, er sei an jenem Abend mit seinem Freund unterwegs gewesen, habe sich aber um 20.00 Uhr von ihm getrennt und sei zurück ins Asylheim gegangen. Dort habe er sich in das Bett seines Freundes gelegt, um auf ihn zu warten. Der 19-Jährige sei aber nicht mehr aufgetaucht.

Andere Version vor Gericht

Im Prozess unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski lieferte der Angeklagte eine andere Version. Er sei mit seinem Freund, mit dem er nach Mitternacht am Zeller See und im Elisabethpark Alkohol getrunken habe, um 3.00 Uhr zur Unterkunft zurückgekehrt. Sein Freund sei dann allerdings noch einmal weggegangen, um Drogen zu kaufen, und nicht wieder gekommen.

Anklage legte zahlreiche Beweise vor

Staatsanwältin Karin Sperling listete in dem Verfahren zahlreiche Ermittlungsergebnisse auf, die den 20-Jährigen belasten. Eine Fitness-App auf dem Handy hatte etwa die zurückgelegte Wegstrecke samt absolvierten Höhenmetern in der Tatnacht minutiös aufgezeichnet. Unter den Fingernägeln des Opfers und an dessen Kleidung wurden DNA-Spuren des Angeklagten sichergestellt. Und die Leiche lag auf einem Pullover, der dem Angeklagten gehörte.

Verteidiger wollte Freispruch

„Es sind alles Indizien, es gibt keinen einzigen Beweis, dass er das Opfer getötet hat. Wir wissen nicht, was in der Nacht geschehen ist, und wir werden es nie erfahren“, plädierte Verteidiger Michael Hofer auf einen Freispruch. Es gebe auch keine Tatzeugen, und es fehle das Motiv.

Zeugen zufolge seien die beiden Männer des Öfteren in Streit geraten, wobei das spätere Opfer mitunter auch gewalttätig geworden sei. Der 19-Jährige habe sich zum Teil den Lebensunterhalt von dem Angeklagten finanzieren lassen und bei ihm auch Schulden gehabt.