Rechnung, Geldscheine und ein Taschenrechner
APA/ROLAND SCHLAGER
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Politik

Posse um CoV-Entschädigung: Wie verlässlich ist der Staat?

Die Gesundheitsbehörden verweigern nun Betrieben spezielle Entschädigungen, die laut Epidemiegesetz aber vorgeschrieben seien. Das kritisieren Wirtschaftstreibende. Es geht um Löhne für Arbeitnehmer, die von der Regierung aus dem Ausland zurückgeholt und unter CoV-Quarantäne gestellt wurden.

Nach dem Rückholflug zu Beginn der CoV-Krise mussten sich solche Österreicher zu einer zweiwöchigen Quarantäne verpflichten und konnten somit auch nicht arbeiten. Für solche Fälle sieht das Epidemiegesetz eine Entschädigung der Arbeitgeber vor, damit diese die Löhne weiter zahlen können.

Optiker fiel aus allen Wolken: Keine Entschädigung

Diese Regelung beträfe zum Beispiel auch eine Mitarbeiterin des Salzburger Optikers Michael Zauner. Wie gesetzlich vorgeschrieben, zahlte er der Kollegin weiter den Lohn, während diese in Quarantäne zu Hause festsaß. Der Optiker staunte nicht schlecht, als er bei den Gesundheitsbehörden um die laut Epidemiegesetz vorgesehene Entschädigung ansuchte:

„Ich habe mich an das Magistrat Salzburg gewendet. Dort wurde mir gesagt, die Quarantäne sei nicht durch das Gesundheitsamt der Stadt angeordnet worden. Denn nur dann, wenn sie durch das Gesundheitsamt angeordnet worden wäre, gäbe es die Fortzahlung. Diese Quarantäne sei aber durch die Polizei angeordnet worden – bei der Einreise aus dem Urlaub in Ägypten. Dadurch sei die Quarantäne nicht behördlich angeordnet. Das ist schon zum Schmunzeln, denn die Polizei und alle Formulare mit den Briefköpfen der Ministerien, das sind für mich schon alles Behörden.“

Hunderte Anrufe: AK unterstützt Gerichtsklagen

Auf Anfrage des ORF hieß es nun beim Gesundheitsministerium von Bundesminister Rudolf Anschober (Grüne) in Wien, laut Einreiseverordnung sei für diese Fälle keine Entschädigung vorgesehen.

Bei der Arbeiterkammer gingen bereits hunderte Beschwerden wegen dieser Vorgänge ein, sagt Heimo Typplt, Chef der Rechtsabteilung: „Das hat damit zu tun, dass der Staat bei dieser Einreiseverordnung schlicht und einfach auf das Epidemiegesetz vergessen hat. Das ist ein klassischer Sachverhalt des Epidemiegesetzes. Und das hätte man in diese Verordnung hineinschreiben müssen.“

Die Arbeiterkammer Salzburg würde im Fall einer Klage bei Gericht alle Kosten übernehmen, ergänzt der AK-Experte.

Posse um Verpflichtung zur Quarantäne

Die Gesundheitsbehörden verweigern nun Betrieben spezielle Entschädigungen, die laut Epidemiegesetz aber vorgeschrieben seien. Das kritisieren Wirtschaftstreibende.