Vor der Pfarrkirche in Gneis rammte ein Autofahrer zwei Fußgänger
ORF / Arnold Klement
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Chronik

Vierjährige starb: Anklage gegen 91-jährigen Unfalllenker

Knapp acht Monate nach einem tödlichen Unfall vor der Kirche in Salzburg-Gneis, bei dem ein vierjähriges Mädchen getötet wurde, wird der 91-jährige Unfalllenker angeklagt. Ihm wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Bei dem Unfall am 25. August 2019 wurde das syrische Mädchen von einem Pkw erfasst und getötet. Jetzt brachte die Staatsanwaltschaft Salzburg einen Strafantrag gegen den damals 90-jährigen Lenker beim Landesgericht Salzburg ein. Neben grob fahrlässiger Tötung wird dem Pensionisten auch fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Der betagte Salzburger holte an jenem Sonntag seine Frau vom Gottesdienst ab. Nachdem diese ins Auto gestiegen war, fuhr der Mann mit dem Wagen plötzlich über den Kirchplatz auf eine Menschengruppe zu und erfasste dabei das Mädchen und eine 45-jährige Frau. Die Frau wurde schwer verletzt. Das Kind starb kurz nach der Einlieferung ins Krankenhaus.

Staatsanwaltschaft: „Fahrfehler“ als Ursache

Einem kfz-technischen Gutachten zufolge lag bei dem Wagen zum Unfallzeitpunkt kein technischer Defekt vor. Die Ursache der Kollision war „ein Fahrfehler infolge eingeschränkter Fahrtauglichkeit“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Christoph Rother, am Donnerstag auf Anfrage der APA. Der Pkw war zumindest auf 26 km/h beschleunigt worden, als dieser ungebremst mit den zwei Personen kollidierte. Ein weiteres, medizinisches Gutachten attestierte dem Beschuldigten eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen.

Der Verteidiger des mittlerweile 91-jährigen Beschuldigten, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte zur APA, dass der Vorfall seinem Mandanten „unendlich leidtut“. Der Mann habe seinen Führerschein einige Tage nach dem Unfall freiwillig abgegeben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.