Ein Termin steht noch nicht fest. Das Urteil vom 12. Juni 2019 war bereits im zweiten Rechtsgang erfolgt. Die Richterin verhängte gegen Balluch eine unbedingte Geldstrafe von 640 Euro. Zudem sollte der VGT eine unbedingte Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen. Die Verurteilten hatten dagegen berufen. „Das Urteil wurde aus formalen Gründen aufgehoben“, sagt ein Sprecher des Oberlandesgerichtes Linz am Dienstag.
Langer Streit um Gatterjagd in Antheringer Au
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein seit Jahren schwelender Konflikt um die Gatterjagd von Mayr-Melnhof in der Antheringer Au im Salzburger Flachgau, bei der zwei Mal im Jahr Wildschweine bejagt werden. Der VGT hält die Gatterjagd für Tierquälerei und fordert ein Verbot. Mayr-Melnhof, der Ende April 2017 zum Landesjägermeister von Salzburg gewählt wurde, sprach von einer üblen „Hetzkampagne“ u.a. durch Hasspostings im Internet und „systematischer Verfolgung“, der er seit September 2015 ausgesetzt sei.