Ein Wildschwein im Wald
APA/dpa/Lino Mirgeler
APA/dpa/Lino Mirgeler
Gericht

Urteil gegen Tierschützer Balluch aufgehoben

Das Oberlandesgericht Linz hat ein Urteil des Salzburger Landesgerichtes gegen den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, wegen übler Nachrede und Beleidigung aufgehoben. Nun muss über die von dem Salzburger Jäger und Unternehmer Maximilian Mayr-Melnhof eingebrachte Privatklage neu verhandelt werden.

Ein Termin steht noch nicht fest. Das Urteil vom 12. Juni 2019 war bereits im zweiten Rechtsgang erfolgt. Die Richterin verhängte gegen Balluch eine unbedingte Geldstrafe von 640 Euro. Zudem sollte der VGT eine unbedingte Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen. Die Verurteilten hatten dagegen berufen. „Das Urteil wurde aus formalen Gründen aufgehoben“, sagt ein Sprecher des Oberlandesgerichtes Linz am Dienstag.

Langer Streit um Gatterjagd in Antheringer Au

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein seit Jahren schwelender Konflikt um die Gatterjagd von Mayr-Melnhof in der Antheringer Au im Salzburger Flachgau, bei der zwei Mal im Jahr Wildschweine bejagt werden. Der VGT hält die Gatterjagd für Tierquälerei und fordert ein Verbot. Mayr-Melnhof, der Ende April 2017 zum Landesjägermeister von Salzburg gewählt wurde, sprach von einer üblen „Hetzkampagne“ u.a. durch Hasspostings im Internet und „systematischer Verfolgung“, der er seit September 2015 ausgesetzt sei.