Wer eine bereits bezahlte Karte beispielsweise für ein Open-Air-Konzert hat, das nun abgesagt ist, hat das Recht auf einen Ersatz, also einen neuen Konzerttermin oder auf die Rückgabe des Geldes.
Es handelt sich um klassisches Vertragsrecht, erklärt Bettina Pichler, Konsumentenschützerin in der Salzburger Arbeiterkammer. Einen Ersatztermin für die abgesagte Veranstaltung kann der Kunde wahrnehmen, wenn er will, er muss aber nicht.
Ticketanbieter ersuchen um Geduld
Viele Ticketanbieter kommen zur Zeit mit der Beantwortung der Kundenanfragen nicht nach. So bittet Christoph Klingler, der Geschäftsführer der größten Ticketplattform Ö-Ticket, um Entschuldigung fur die Wartezeit und weiterhin um Geduld.
„Wir melden uns bei jedem Kartenbesitzer verlässlich. Es kann aber unter Umständen auch mehrere Wochen dauern, denn derzeit sind wir mit einem ‚Tsunami‘ an Anfragen konfrontiert“, sagt Klingler.
„Keine Eile – Rechtsanspruch geht nicht verloren“
Es sei auch keine Eile geboten. Denn der Rechtsanspruch bestehe und diesen Anspruch verliere man nicht – dies selbst dann, wenn man nicht sofort urgiert, erklärt AK-Konsumentenschützerin Bettina Pichler.
„Im Gegenteil – wenn einem der Ticketanbieter entgegenkommt, kann man auch durchaus abwarten. Sollte sich allerdings über Monate hinweg nichts tun, so sollte man doch tätig werden. In einem solchen Fall sollte man einen eingeschriebenen Brief abschicken und die Forderung nach Rückzahlung der bezahlten Summe geltend machen.“