Soziales

Homeoffice: Verwirrung um Kinderbetreuung

Verwirrung ist um die Frage entstanden, ob Eltern im Homeoffice nach Ostern ihre Kinder wieder in den Kindergarten bringen dürfen. Mit einer Verordnung schafft die Landesregierung nun Klarheit. Es geht um den Begriff der beruflichen Unabkömmlichkeit.

Nach wie vor besteht der Wunsch, dass möglichst viele Kinder weiterhin zu Hause betreut werden, um die Ansteckungsgefahr gering zu halten.

Ein Beispiel aus der Stadt Salzburg soll das Problem verdeutlichen: Ein junges Elternpaar arbeitet von zuhause aus. Damit dies effektiver möglich ist, wollte man nächste Woche den Buben in den Kindergarten bringen. Das sei nicht möglich, hieß es zunächst seitens des Kindergartens. Das gehe doch, heißt es nun aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS).

Landesrätin: „Betreuung im Kindergarten möglich“

In einer neuen Verordung heißt es, das Betreuungsangebot ist auf jene einzuschränken, die keine Möglichkeit einer Kinderbetreuung daheim haben oder beruflich unabkömmlich sind. Das gelte auch für Menschen im Homeoffice, wenn sie die Arbeit daheim und die Kinderbetreuung schwer unter einen Hut bringen können.

Klambauer appelliert gleichzeitig an allen Eltern, auch nach Ostern die Kinder zuhause zu betreuen, wo immer dies möglich ist. Damit könne man Gruppengrößen und Ansteckungsgefahr gering halten. Außerdem gibt es nun die Möglichkeit, dass Eltern Kindergartenbeiträge zurückerhalten, wenn ihr Kind von Mitte März bis Ende April nicht im Kindergarten war. Das Land Salzburg hat dafür zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt.