Mit der neuen Verordnung gibt es jetzt eine landesweit einheitliche Regelung – unabhängig von den Verordnungen der einzelnen Gemeinden. Demnach ist das Betreten von öffentlichen Spielplätzen verboten. Auch private Kinderspielplätze bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnparteien dürfen nicht betreten und benutzt werden.
Bisher unterschiedliche Regelungen in Gemeinden
Durch die unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Gemeinden des Landes habe es in den vergangenen Tagen mitunter Verwirrung gegeben, ob das Betreten von Spielplätzen erlaubt ist oder nicht, begründete Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) die Verordnung der Landesregierung: Jetzt habe man „Klarheit für die Bevölkerung in ganz Salzburg geschaffen. Diese Einschränkung dient ebenfalls dazu, soziale Kontakte zu minimieren und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.“ Die landesweite Spielplatz-Sperre gilt vorerst bis 13. April.