Chronik

Gerichte arbeiten im Notbetrieb

Auch die Salzburger Bezirksgerichte und das Landesgericht sind dieser Tage im Notbetrieb. Persönliche Kontakte sind dort fast in allen Fällen nur nach telefonischer Anmeldung möglich. Offen bleiben müssen die Kanzleien der Rechtsanwälte – doch auch dort gibt es nur Minimalbetrieb.

Besonders was Verhandlungen betrifft, ist der Justizbetrieb nur mehr sehr eingeschränkt möglich, schilderte der Sprecher des Landesgerichts, Peter Egger. In Strafsachen finden Verhandlungen nur mehr in Haftangelegenheiten und sonstigen unaufschiebbaren Fällen statt. In Zivilsachen wird nur verhandelt, wenn keine Verschiebung geduldet werden kann. „Die Entscheidung, ob eine Verhandlung abberaumt oder verschoben wird, unterliegt im Einzelfall aber dem zuständigen Richter oder der Richterin“, so Egger. Persönliche Anbringungen bei Gericht seien weiterhin möglich, aber nur mit telefonischer Voranmeldung. „Sollten die Personen aber Symptome wie zum Beispiel Husten haben, dann wird ihnen der Eingang verwehrt“, so Egger.

Viele Dinge per Mail oder Videokonferenz zu erledigen

Die Rechtsanwälte müssen ihre Kanzleien offenhalten, sagte der Salzburger Kammerpräsident Wolfgang Kleibel. Denn das Aufrechterhalten des geordneten Rechtsstaates sei strukturrelevant. „Wir werden und müssen unsere Kanzleien offen halten. Aber wir reduzieren den Parteienverkehr. Die Menschen sollen sich per Mail oder telefonisch beim Anwalt oder der Rechtsanwaltskammer melden“, so Kleibel. Die meisten Dinge könne man telefonisch, per Mail oder per Videokonferenz regeln. In Stadt und Land Salzburg gibt es rund 400 Rechtsanwälte, die oft in Kanzleien zusammenarbeiten.

Schuldspruch per Video-Konferenz

Um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden, ist am Donnerstag ein Strafprozess gegen einen 24-Jährigen per Videokonferenz abgehalten worden. Der Häftling befand sich in der Justizanstalt – Video-Schuldspruch nach Gewalt an Freundin (salzburg.ORF.at; 19.3.2020).