Chronik

Drogen am schwarzen Brett angeboten

Augenscheinlich dümmer als die Polizei erlaubt haben sich zwei Drogendealer aus Hallein (Tennengau) verhalten. Ein Verdächtiger soll Marihuana am schwarzen Brett eines Einkaufszentrums zum Verkauf angeboten haben, ein weiterer hat beim Rauchen eines Riesenjoints mit seinen Einnahmen aus dem Drogenverkauf im Internet geprahlt.

Im November des Vorjahres hat der 17-jährige Verdächtige laut Polizei am Infobrett eines Einkaufszentrums einen Zettel angebracht, darauf 100 Gramm „Gras“ um 700 Euro angeboten und als Kontakt einen mobilen Nachrichtendienst angegeben. Auf dem Papier fanden die Ermittler allerdings verwertbare Spuren und gelangten so an den Jugendlichen. Die Polizei legt ihm nun den Verkauf von Cannabis und Kokain sowie den versuchten Verkauf von 100 Gramm Marihuana zur Last.

Ein weiterer 22-jähriger Halleiner hat Sonntagabend live ins Internet übertragen, wie er einen Riesenjoint rauchte und mit den Einnahmen aus seinen Drogengeschäften geprahlt. Laut Polizei hat der Verdächtige seine Drogenverkäufe auch im Internet vorher angekündigt und danach stolz die eingenommenen Geldscheine präsentiert. Montagfrüh klingelten die Rauschgiftfahnder bei ihm. Sie konnten außerdem und mehrere Abnehmer des 22-Jährigen ausforschen.

Drogen und Waffen sichergestellt

In der Wohnung des 22-Jährigen fanden die Ermittler kleine Mengen Cannabis, eine Suchtgiftwaage und Suchtmittelequipment. Aufgrund eines Postings gegen die Polizei handelte sich der Mann auch noch Anzeigen wegen Beleidigung, übler Nachrede, versuchter Nötigung und Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole ein. Die Beamten nahmen den Halleiner fest und brachten ihn in die Justizanstalt.

Ebenfalls in Hallein haben die Kriminalisten auch einen 19-Jährigen ausgeforscht, der mit 300 Ecstasy-Tabletten, 200 Gramm Cannabiskraut und einer geringen Menge Kokain gedealt haben soll. Bei der Hausdurchsuchung fanden die Ermittler geringe Mengen Cannabis, Streckmittel für Kokain und zwei Armbrüste. Da gegen ihn seit 2016 ein Waffenverbot besteht, wird der junge Mann neben seinen Drogengeschäften auch wegen Übertretung des Waffengesetzes angezeigt.