Gericht

Prozess: Fußgänger absichtlich angefahren?

Ein Fall möglicher Selbstjustiz hat am Dienstag das Salzburger Landesgericht beschäftigt. Ein Autofahrer soll in Hallein-Rif (Tennengau) einen Fußgänger absichtlich angefahren und verprügelt haben. Möglicherweise hatte er sich über den Hund des Fußgängers geärgert. Die Verhandlung musste vertagt werden.

Der Fußgänger war vor zwei Jahren gegen 3.00 Uhr Früh laut Zeugen mit seinem Hund unterwegs. Der Hund lief dann auf die Straße und der Rumäne – auf dem Weg in die Arbeit – musste abbremsen. Darauf brüllte der Fußgänger dem Lenker etwas hinterher. Dieser blieb laut Anklage stehen, sprang aus dem Auto und schrie „Ich schlag dich tot!“ Dabei prügelte er mit einem Besenstiel auf den Fußgänger ein, stieg wieder ein und fuhr den Fußgänger an. Der Mann erlitt Prellungen am ganzen Körper und einen offenen Nasenbeinbruch.

Opfer und Zeugen nicht zu Prozess erschienen

Der Angeklagte bestritt aber den Großteil der Vorwürfe, er habe den Fußgänger nicht angefahren, auch nicht mit einem Besen verprügelt, ihm nur zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Aber nicht weil sein Hund auf der Straße gewesen sei, sondern weil der Fußgänger grundlos einen Gegenstand – eventuell eine Jacke – auf das vorbeifahrende Auto geworfen habe soll. Das Opfer und zwei weitere Zeugen sind am Dienstag unentschuldigt nicht zur Verhandlung gekommen, um sie doch zu befragen, ist das Verfahren wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung nun auf Mitte April vertagt worden.