Michael Haybäck, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung im Magistrat Salzburg, im „Salzburg heute“-Studio
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Politik

Haybäck neuer Spitzenbeamter der Stadt

Der bisherige Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung dürfte neuer Chef der Abteilung 1 im Magistrat und damit neuer Bezirkshauptmann für die Stadt Salzburg werden. Michael Haybäck hat sich als einer von zwei Bewerbern im Auswahlverfahren durchgesetzt.

Am Montag soll seine Bestellung auch politisch beschlossen werden. Seit dem Rücktritt von Magistratsdirektor Martin Floss nach der Verurteilung im SWAP-Prozess dreht sich das Postenkarussell bei städtischen Spitzenbeamten.

Haybäck einstimmig vorgeschlagen

Die Neubesetzung wird notwendig, weil die bisherige Chefin Christine Fuchs neue Magistratsdirektorin wurde. Ihr bisheriger Stellvertreter und der Leiter des Amtes für Öffentliche Ordnung haben sich als Nachfolger beworben und sich dem Hearing gestellt.

Eine der zentralen Fragen: Wer kann die Stadtverwaltung im Krisenfall durch die Herausforderungen führen. Jurist Michael Haybäck wurde dann einstimmig von der Kommission als neuer Abteilungsvorstand der Magistratsabteilung 1 vorgeschlagen. Einstimmig bedeutet, die Magistratsdirektorin, der Personalchef, die Personalvertretung und die Gleichbehandlungsbeauftragte haben sich ohne Gegenstimme für den bisherigen Chef des Ordnungsamtes entschieden.

Neuer Chef für riesigen Apparat

Haybäck wird Leiter in der größten Magistratsabteilung mit sieben Ämtern. Zu seinem Bereich gehören unter anderem das Amt für Öffentliche Ordnung, Einwohner und Standesamt, Markt- und Veterinäramt, Gesundheitsamt, Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren der Stadt Salzburg, Strafamt sowie Verkehrs- und Straßenrechtsamt. Dazu kommen noch Umwelt-, Pass- und Fundwesen, Melde- und Wahlangelegenheiten.

Am kommenden Montag muss die Empfehlung der Hearing-Kommission für den neuen Spitzenbeamten formell noch im Stadtsenat beschlossen werden. Das gilt als Formalakt. Politisch ist Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) für die Abteilung 1, die Allgemeine Verwaltung und Bezirksverwaltung zuständig.