Renoviertes Gebäude des Landesgerichts Salzburg am Rudolfsplatz
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Prozess wegen Diebstahls an Senioren: Teilgeständnis

Die Hilfspflegerin des Pflegeheimes Oberalm (Tennengau), die Heimbewohner bestohlen haben soll, hat Montag vor Gericht einige der Gelddiebstähle in Höhe von 90 Euro zugegeben. Die Anklage lastet der 25-jährigen Türkin allerdings rund 3.600 Euro Schaden an.

Die Angeklagte sagte dem Gericht, sie habe für einen falschen Freund einen Kredit von 6.000 Euro aufgenommen und das Geld nie wiedergesehen. Ihre Kinder hätten genetische Defekte und müssten in die Sonderschule. Sie habe aber immer nur so viel gestohlen, wie sie benötigt habe. Der zuständige Richter kam Montag noch zu keinem Urteil, weil zwei Zeugen wegen Krankheit nicht vor Gericht erschienen – dazu gehört auch die ehemalige Chefin der Angeklagten im Seniorenheim.

Drei Diebstähle gestanden

„Mir ist es damals nicht gut gegangen. Ich hatte überall Schulden. Manchmal habe ich nur zehn Euro gehabt“, so die junge Frau. Und ja, es stimme, sie habe ein Handy in einem Salzburger Einkaufszentrum gestohlen. Laut Staatsanwaltschaft hat die Beschuldigte die Taten von Anfang März 2018 bis Juli 2019 begangen. Die geschiedene Mutter von zwei Kindern gestand drei Straftaten ein. Als Motiv nannte sie Schulden. Sie habe einer Bewohnerin des Heims im Tennengau zweimal 20 Euro und einer weiteren Bewohnerin ein Mal 50 Euro weggenommen, sagte die bisher unbescholtene Frau.

“Schulden überall“

Zum Tathergang erklärte die Türkin: „Die beiden waren nicht in ihrem Zimmer. Ich habe nur genommen, was ich gebraucht habe, und habe mich dann selbst geschimpft, warum ich das gemacht habe.“ Sie kam
ohne Verteidiger zur Verhandlung: „Es tut mir leid. Ich habe gesagt, dass ich das zurückzahle.“ Den Vorwurf, sie hätte einer Kollegin 670 Euro gestohlen, bestritt die Angeklagte.

Heimbewohner können nicht befragt werden

Der Richter gab zu bedenken, dass einige Heimbewohner nicht zu den angeklagten Diebstählen befragt werden könnten, weil stark dement oder bereits verstorben seien. Er vertagte die Verhandlung.