Gericht

Freispruch nach tödlichem Traktorunfall

Nach dem schweren Traktorunfall bei dem im August ein 13-Jähriger getötet wurde, ist am Donnerstag der 16-jährige Lenker des Fahrzeugs am Bezirksgericht Neumarkt (Flachgau) vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Der Lehrling hatte am 17. August 2019 in Henndorf (Flachgau) seinen 13-jährigen Freund am Trittbrett des Hofladers mitgenommen. Der Jugendliche verlor dabei den Halt, stürzte vom Fahrzeug und starb. Der Schüler war damals dem Hoflader auf einer Privatstraße nachgelaufen. Auf dem Rückweg nahm der damals noch 15-Jährige den Freund mit. Der 13-Jährige stieg mit einem Fuß auf ein Trittbrett und mit dem anderen in die Fahrerkabine, dazu hielt er sich an einem Haltegriff fest.

„Ich war normal am Weg unterwegs. Er hat zurückgeschaut und ist dann runtergefallen“, erinnerte sich der angeklagte Lehrling zum Prozess-Auftakt am 12. Dezember. Der Freund schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und wurde vom Fahrzeug überrollt. Der Notarzt des Rettungshubschraubers konnte nur noch den Tod des Jugendlichen feststellen. Der Angeklagte hatte bei Gericht ausgesagt, seit vier bis fünf Jahren regelmäßig mit dem Hoflader zu fahren. Auch der Vater des Buben bestätigte, sein Sohn sei ein sicherer und routinierter Lenker, Traktorführerschein habe er jedoch keinen. Der Angeklagte nimmt laut Verteidiger seit dem Unfall psychologische Hilfe in Anspruch. „Er hat einen Freund und Nachbarn verloren.“

Sichergestellter Hoflader
ORF
Der sichergestellte Hoflader

Gericht: „Kein schweres Fehlverhalten festgestellt“

Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Unfall durch ein Fehlverhalten des Angeklagten passiert ist. Die Straße sei gerade, sie habe keine Wellen und der heute 16-Jährige sei auch nicht zu schnell unterwegs gewesen. „Er hat aber gewusst, dass er seinen Freund nicht mitnehmen darf. Bei der Hinfahrt hat er ihm das auch noch gesagt“, erklärte der Verteidiger. Obwohl die Betriebsanleitung des Hofladers die Mitnahme von Personen verbietet, fuhren beide letztlich dennoch gemeinsam zurück.

Wie Gerichtssprecher Peter Egger am Donnerstag der APA mitteilte, kam der Richter nach einem Lokalaugenschein am Unfallort gemeinsam mit einem KFZ-Sachverständigen zu dem Schluss, dass kein schweres Verschulden des Jugendlichen vorliegt. Das Gesetz sehe auch in bestimmten Fällen vor, dass ein Freispruch erfolgen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.