Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Prozess nach Messer-Attacke auf Pernerinsel

Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke auf der Pernerinsel in Hallein (Tennengau) sprach der Angeklagte am Dienstag von Notwehr. Der 21-jährige mit kosovarischen Wurzeln soll im Vorjahr in einem Revierstreit unter Drogenverkäufern mit einem Klappmesser auf einen Somalier eingestochen haben.

Am 27. Februar 2019 trafen sich vier Männer auf der Pernerinsel in Hallein zwischen einem Supermarkt-Parkplatz und dem Salzachufer. Dabei eskalierte ein Streit zwischen zweien von ihnen – zwischen dem nun angeklagten 21-jährigen Halleiner und einem gleichaltrigen Somalier kam es zu Faustschlägen und dann zu einem Stich mit einem Klappmesser. Es sei eine Schlägerei gewesen, ausgelöst durch einen Streit zwischen seinem Bruder und mehreren Somaliern, berichtet der Halleiner am Dienstag vor Gericht. Ob es dabei um ein Drogengeschäft gegangen ist, wisse er nicht.

Angeklagter habe aus Notwehr auf Oberarm eingestochen

Ein Somalier habe ihn attackiert, ihm vorgeworfen einen Landsmann um Geld gebracht zu haben. Dem 21-jährigen Halleiner zufolge kam es Faustschlägen und Fußtritten. Der Somalier habe ein Messer gezückt. Der Halleiner habe das Messer packt und auf seinen Kontrahenten eingestochen, um sich zu wehren. Dabei will er aber auf dessen Oberarm gezielt haben.

Opferanwalt spricht von bedingtem Mordvorsatz

Opferanwalt Stefan Rieder vom weißen Ring sieht den Ablauf hingegen anders. Das Gerichtsmedizinische Gutachten belege laut Rieder eine schwerste Verletzung des linken Brustbereichs, mit Öffnung des Brustkorbes und Verletzung der Lunge. Der Opferanwalt widerspricht auch den Aussagen des Angeklagten zum Ablauf nach der Tat. „Er ist nicht zum Opfer hin, sondern er ist davon gelaufen. Das bedeutet für mich, dass er sich mit der Todesfolge abgefunden hat, das ist der klassische bedingte Mordvorsatz“, sagte Opferanwalt Rieder.

Der Angeklagte spricht heute davon sich ein neues Leben aufbauen zu wollen und nicht mehr straffällig zu werden. Der 21-Jährige ist vier Mal vorbestraft, wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz und wegen Vermögensdelikten. Ein Urteil soll morgen ergehen.

Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke auf der Pernerinsel in Hallein (Tennengau) sprach der Angeklagte am Dienstag von Notwehr. Der 21-jährige mit kosovarischen Wurzeln soll im Vorjahr in einem Revierstreit unter Drogenverkäufern mit einem Klappmesser auf einen Somalier eingestochen haben.