Die Gewerkschaft der Privatangestellten warnt davor, im Internet so genannte Hasspostings zu schreiben. Strafrechtlich relevante Äußerungen im Netz hätten arbeitsrechtliche Folgen – bis zur fristlosen Entlassung.
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Gewerkschaft warnt vor Hasspostings im Web

Die Gewerkschaft der Privatangestellten warnt davor, im Internet so genannte Hasspostings zu schreiben. Strafrechtlich relevante Äußerungen, Behauptungen mit NS-Hintergründen und andere Drohungen im Netz hätten arbeitsrechtliche Folgen – bis hin zur fristlosen Entlassung.

Wegen einschlägiger Postings gegen die neue Justizministerin Alma Zadic (Grüne) macht die Gewerkschaft darauf aufmerksam, dass Hassposter bei Entlassungen und Jobverlusten keine Unterstützung von Betriebsräten und Gewerkschaft hätten.

Strafrechtlich relevante Äußerungen

Es geht laut Juristen dabei nicht um politische, vielleicht auch harte Kritik in sozial und demokratisch verträglicher Form, sondern um Beispiele wie diese, die im Strafgesetzbuch eindeutig geregelt seien: Ein 50-jähriger Porsche-Mitarbeiter schrieb 2017 in Facebook, dass Salzburgs gerichtlich verurteilter Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und andere im Swap-Prozess Verurteilte „in die Gaskammer gehören“. Zweites Beispiel aus dem Jahr 2015: Ein Foto zeigt ein Asylwerber-Mädchen, das sich unter einem Wasserstrahl abkühlt. Ein 17-jähriger Porsche-Lehrling schrieb darunter, Flammenwerfer seien „die bessere Lösung“. Beide Mitarbeiter wurden fristlos entlassen. Auch andere Anspielungen, Todesdrohungen, mutmaßliche Nötigungen und schwerste Beschimpfungen fallen in diese Kategorien.

Job und Abfertigung weg – ohne ÖGB-Schutz

Bei Hasspostings kann der Arbeitgeber laut Gewerkschaftssprecher Gerald Forcher betroffene Angestellte oder Arbeiter sofort entlassen – fristlos und ohne Abfertigung. Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen können solche Äußerungen im Internet von den Justizbehörden auch strafrechtlich verfolgt werden.