Dem 26-jährigen Raser wurde vorsätzliche Gemeingefährdung vorgeworfen. Der Unfall ereignete sich Ende Juni 2017. Mit satten 269 km/h raste der Deutsche durch den Katschbergtunnel im Lungau und fuhr einem vor ihm fahrenden Auto auf. Der zweite Autolenker erlitt ein Schleudertrauma. Der Deutsche wurde zuerst beim Bezirksgericht Tamsweg wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Die Richterin sah sich aber aufgrund der vorliegenden Beweise sachlich nicht zuständig und gab den Fall an das Landesgericht Salzburg weiter. Die Anklage wurde nun auf vorsätzliche Gemeingefährdung erweitert.
15 Monate Bewährung für Tunnelraser
Der Schöffensenat verurteilte den 26-Jährigen am Freitag zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Der Angeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.