Die extremste Form von Gewalt gegen Frauen hat 2019 die Schlagzeilen geprägt: Insgesamt 34 Frauen sind vergangenes Jahr ermordet worden. Darauf reagierte die ehemalige Regierung mit einem umstrittenen Gewaltschutzpaket reagiert – und die Mindeststrafe bei Vergewaltigung um ein Jahr erhöht. Eine gänzlich bedingte Strafe ist ausgeschlossen.
Kritik an Gewaltschutzpaket
Kritik an der Strafmaßerhöhung kommt vom Salzburger Gewaltschutzzentrum. Man müsse mehr bei der Prävention ansetzen, nicht bei der Erhöhung der Strafen.
Mehr Prävention sinnvoller
Längere Haftstrafen würde Täter aber nicht von einer Vergewaltigung abhalten, meinte die stellvertretende Leiterin des Salzburger Gewaltschutzzentrums Christina Riezler. Es müsse auf Prävention gesetzt werden. „Die ganze Arbeit, die geleistet werden müsste – schon bei Kindern und Jugendlichen. Ihnen zu signalisieren, was ist in Ordnung in einer Beziehung und was nicht. Wie gehe ich respektvoll mit meiner Partnerin um.“
Annäherungsverbot „abschreckend, aber schwer zu kontrollieren“
Seit 1. Jänner gibt es neben dem Betretungsverbot außerdem ein Annäherungsverbot von 100 Metern. Es umfasst damit auch den Arbeitsplatz oder öffentliche Plätze, so Martin Kaltenegger von der Kriminalprävention der Polizei. „Das Annäherungsverbot wird in der Praxis schwer zu kontrollieren sein. Sobald uns das Opfer mitteilt, dass der Gefährder die Nähe aufsucht, dann werden wir entsprechend einschreiten“, erklärte Kaltenegger.
Alleine das Aussprechen eines Annäherungsverbots hätte aber schon eine abschreckende Wirkung, heißt es vom Landeskriminalamt. Bei einem Verstoß drohen höhere Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.