Plakat zum Verbot privater Feuerwerke
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Feuerwerksverbot soll kontrolliert werden

In der Stadt Salzburg, in Henndorf und Elixhausen (beide Flachgau) sind zum Jahreswechsel erstmals private Feuerwerke nicht erlaubt. Ob die Einhaltung des Verbots flächendeckend kontrolliert werden kann, ist noch unklar. Die Polizei will bei Verstößen jedenfalls mit Organstrafen oder Anzeigen reagieren.

Bundesweit sind in Österreich Feuerwerke grundsätzlich ganzjährig verboten. Ausnahmen, wie zu Silvester, müssen die Bürgermeister der Gemeinden jeweils extra erteilen. Der Salzburger Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) und sein Henndorfer Amtskollege Rupert Eder (ÖVP) haben diese Ausnahmegenehmigung heuer nicht erteilt.

„Die Stadt tut was sie tun kann. Das heißt, auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gibt es keine Genehmigung. Händler wie Baumärkte oder Spielzeughändler dürfen aufgrund der Gewerbeordnung aber weiter verkaufen, das ist eine Bundessache“, sagt der Sprecher der Stadt Salzburg, Jochen Höfferer. „Da ist eine typisch österreichische Lösung. Weder Fisch noch Fleisch“, ärgert sich Feuerwerksverkäufer Gernot Abraham.

Nur F1-Knaller sind offiziell erlaubt

In der Stadt Salzburg sind heuer alle Kleinfeuerwerke der Kategorie F2 – also Raketen, Fontänen, Feuerräder und Feuertöpfe verboten. Erlaubt sind nur Knaller der Kategorie F1. Einheimische und Touristen werden durch Plakatständer auf das Verbot hingewiesen.

„Die Polizei Salzburg wird das Verbot im Rahmen des normalen Streifendienstes überwachen“, kündigt Polizeisprecherin Nina Laubichler an. Bei Übertretungen gibt es Organmandate zwischen 30 und 50 Euro – je nach Tatbestand – oder Anzeigen mit einer Strafandrohung bis zu 3.600 Euro, sagt Laubichler. Wer in der Stadt Salzburg, Elixhausen oder in Henndorf das Neue Jahr mit Raketen empfängt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Kontrolle des Feuerwerksverbots

Der Silvesterabend steht vor der Tür und damit ist es heuer in der Stadt Salzburg erstmals nicht erlaubt, private Feuerwerke abzuschießen. Bundesweit gilt ja grundsätzlich ein ganzjähriges Feuerwerksverbot. Ausnahmen wie zu Silvester muss der Bürgermeister extra genehmigen, hat er aber heuer nicht. Feuerwerke gibt es aber dennoch an jeder Ecke zu kaufen und fraglich ist auch, wie die Einhaltung kontrolliert werden soll,