Grob fahrlässige Tötung wird den zwei Ärzten vorgeworfen. Der Strafrahmen bei einem Schuldspruch beträgt bis zu drei Jahre Gefängnis. Der Fall David hat hohe Wellen geschlagen. Nach dem Tod des Kleinkindes hat es 14 Monate gedauert bis sich die Landesklinken bei den Eltern entschuldigt haben – erst nachdem zwei Gutachten ein Fehlverhalten der Ärzte bestätigt haben. David war wegen eines einige Millimeter großen Blutschwammes im Gesicht operiert worden. Der hatte zu Hause zu bluten begonnen, die Eltern haben David vorsichtshalber ins Spital gebracht.
Kind atmete Erbrochenes ein
Bei der Operation hat das Kind unbemerkt Erbrochenes eingeatmet – nach einigen Tagen im Koma ist er verstorben. Gegen medizinische Standards sei verstoßen worden heißt es in den Gutachten weiter. David hatte zum Beispiel zu kurz vor dem Eingriff noch gegessen – ein Patient müsste aber mindestens sechs Stunden nüchtern sein.
Keine weiteren Ermittlungen gegen Landeskliniken
In diesem Fall ist gegen mehrere Ärzte ermittelt worden. Diese Ermittlungen wurden aber eingestellt. Auch gegen die Landeskliniken ist ermittelt worden doch der Organisation sei kein Fehlverhalten nachzuweisen. Die zwei Angeklagten sind erst ein Jahr nach dem Vorfall suspendiert worden.