Wildschweinplage in Eisenstadt
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Justiz

Gatterjagd: Ermittlungen gegen Mayr-Melnhof eingestellt

Nach Konflikten zwischen Tierschützern, Jägern und Jagdbegleitern bei einer Gatterjagd im Flachgau am 20. November 2017 hat die Staatsanwaltschaft Salzburg jetzt strafrechtliche Ermittlungen gegen Gatterjagdbesitzer Max Mayr-Melnhof eingestellt.

Bei dieser Jagd in der Antheringer Au soll es zu tätlichen Übergriffen gekommen sein. In einer Aussendung hatte damals der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, erklärt, dass sich auch der Gatterjagdbesitzer daran beteiligt hätte. Mayr-Melnhof, der auch Salzburger Landesjägermeister ist, und seinen Begleitern wurden in einer Anzeige Delikte wie Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung, Raub einer Kamera und eines Funkgeräts sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Mayr-Melnhof hat die Vorwürfe bestritten.

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Gegen den Gatterjagdbesitzer wurde auch wegen Amtsmissbrauchs ermittelt. Er soll der Anzeige zufolge mit Helfern einen vermummten Aktivisten gestellt und die Festnahme ausgesprochen haben. Mayr-Melnhof hatte dazu erklärt, er habe von seinen Befugnissen als beeidetes Jagdaufsichtsorgan Gebrauch gemacht.

Kein Amtsmissbrauch für Staatsanwaltschaft

Einen Amtsmissbrauch sah die Staatsanwaltschaft darin nicht. Es fehle die subjektive Tatseite, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Marcus Neher am Mittwoch. Für die Gatterjagd sei eine behördliche Sperre des Jagdgebietes verfügt worden. Das Jagdaufsichtsorgan sei davon ausgegangen, dass es sich um eine Person handelte, die eine Verwaltungsübertretung begangen habe.

Nach den Zwischenfällen bei der Wildschweinjagd kam es zu wechselseitigen Anschuldigungen und Anzeigen. Die Fronten waren verhärtet. In der Rückschau habe sich der Nachweis von strafrechtlichen Vorwürfen schwierig gestaltet, hieß es seitens der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft hat einem Sicherheitsmitarbeiter, der bei einer Anhaltung gegen einen Tierschützer grob vorgegangen sein soll, sodass der Aktivist offenbar verletzt wurde, eine diversionelle Erledigung angeboten.

Das zweite Diversionsangebot erhielt ein Tierschützer. Er soll von einem Jagdaufsichtsorgan angehalten worden, dann aber geflüchtet sein und dabei den 75-jährigen Jäger zu Fall gebracht haben. Das wäre laut Staatsanwaltschaft als Widerstand zu werten gewesen. Der Jäger soll dabei verletzt worden sein.

„Geschmacklose Provokation, keine gefährliche Drohung“

Auch gegen VGT-Obmann Balluch wurde eine Anzeige eingebracht, unter anderem wegen gefährlicher Drohung. Man habe von einer strafrechtlichen Verfolgung des Mannes abgesehen, sagte Neher. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft habe es sich um eine geschmacklose Provokation, aber nicht um eine gefährliche Drohung gehandelt.

Der VGT bezeichnet die Gatterjagd als Tierquälerei und hat bereits mehrere Kampagnen gegen den Salzburger Gatterjagdbesitzer geführt. Der Konflikt wurde schon mehrmals vor Gericht ausgetragen.