Schild am Landesgerichtsgebäude in Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Prozess um NS-Wiederbetätigung: Freispruch

Ein 52-jähriger Salzburger ist am Mittwoch von einem Schwurgericht in Salzburg vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung freigesprochen worden. Laut Anklage wollte er Nazi-Fotos und eine Hitler-Postkarte auf eBay verkaufen.

Die Bilder zeigten Soldaten mit Hakenkreuzen und SS-Aufschlägen, Uniformierte der Sturmabteilung und Mitglieder der Hitlerjugend, die ihre Hand zum „Deutschen Gruß“ erhoben. Bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2017 im Keller des Beschuldigten wurden mehrere „Nazi“-Bücher sichergestellt, darunter das „Lied der Getreuen“ von Baldur von Schirach, „Ich komme wieder, ein deutscher Soldat erzählt“ und „Sturmmarsch zur Loire“.

In den Büchern wird Hitler verherrlicht

Staatsanwalt Roland Finster warf dem Angeklagten den Besitz, den Verkauf und die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut ab einem unbekannten Zeitpunkt bis Oktober 2017 vor. In den Büchern werde Adolf Hitler, seine Angriffspolitik und das Dritte Reich verherrlicht.

Wenn jemand solche Gegenstände besitze und zum Kauf bereitstelle, entspreche es der Lebenserfahrung, dass er dem Gedankengut des Nationalsozialismus anhängt, gab der Staatsanwalt zu bedenken.

Angeklagter berief sich auf Sammelleidenschaft

Der Angeklagte, der bereits mehrmals vor Gericht stand, berief sich auf seine Leidenschaft, das Sammeln von Militaria. Diese Antiquitäten würden vorwiegend „aus dem österreichischen, aber auch aus dem amerikanischen Kriegsgeschehen“ stammen.

„Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten. Ich kann dieser Ideologie nichts abgewinnen“, sagte er zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz.

„Glaubte nicht, dass der Verkauf der Bilder verboten ist“

Er habe nicht geglaubt, dass der Verkauf dieser Bilder verboten sei. Solche Fotos würden auch andere im Internet anbieten, meinte der Lagerarbeiter. Die Fotos habe er aus einem Fotoalbum entnommen und teilweise ins Internet gestellt, zum Startgebot von einem Euro.

Was die Postkarte mit der Unterschrift von Adolf Hitler betrifft, so habe er nur im Internet nachsehen wollen, „ob die Unterschrift original ist“, schilderte der Beschuldigte, der von Rechtsanwalt Lorenz Wolff vertreten wurde.

Angeklagter und Ex-Ehefrau beschuldigten sich gegenseitig

Die Bücher habe er nicht zum Verkauf angeboten. „Die hat meine Ex-Frau von ihrem Vater geerbt. Sie hat sie schon zwei- bis dreimal am Flohmarkt zum Verkauf mitgenommen. Ich habe die Bücher nicht gelesen“, beteuerte der Salzburger. Er hätte die Bücher auch nicht im Internet verkaufen können, „die werden wahrscheinlich gelöscht“.

Doch die Ex-Frau bezeugte, „ich habe keine Bücher bekommen, ich habe nichts geerbt. Er will sich vielleicht wie immer herausreden. Was da im Keller gefunden wurde, habe ich überhaupt noch nie gesehen.“ Der Angeklagte konterte: „Sie hat zu 90 Prozent gelogen. Die Bücher und Kisten gehören alle ihr.“

Urteil bereits rechtskräftig

Der Salzburger wurde schließlich einstimmig freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.