Chronik

Bewährungsstrafe für 80-jährigen Geisterfahrer

Am Salzburger Landesgericht ist ein 80-jähriger Geisterfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Pongauer war auf der Tauernautobahn (A10) fünf Kilometer in die falsche Richtung gefahren.

Der 80-Jährige wollte im April eigentlich sein Auto zum Service bringen. Doch er nahm bei Bischofshofen (Pongau) die falsche Auffahrt und fuhr Richtung Villach auf der falschen Spur. Dann drehte er auf der Autobahn um, mit Glück kam es bei seiner Geisterfahrt zu keinem Unfall.

Zuerst war der Senior nicht einsichtig: Die Anklage wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung beeinspruchte der Pongauer gleich – allerdings ohne Erfolg. Erst bei der Verhandlung am Landesgericht gab der 80-Jährige sein Fehlverhalten widerstrebend zu.

Pongauer gab freiwillig Führerschein ab

Aber der 80-Jährige zog freiwillig Konsequenzen aus der Geisterfahrt. Er habe den Führerschein schon abgegeben und werde keinen Meter mehr fahren, sagte der Pongauer bei dem Prozess. Deswegen sprach sich sogar der Staatsanwalt gegen eine unbedingte Hafstrafe aus. So sah es auch die Richterin gesehen und verurteilte den Geisterfahrer rechtskräftig zu einem Jahr auf Bewährung.