Renoviertes Gebäude des Landesgerichts Salzburg am Rudolfsplatz
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Mordfall Zell: Zeugen schildern letzte Sekunden

In der Fortsetzung des Mordprozesses von Zell am See hat Mittwoch eine Nachbarin der erschossenen 20-Jährigen deren vermutlich letzte Worte geschildert. Die junge Frau wurde vor einem Jahr vor ihrer Wohnungstür aus nächster Nähe erschossen. Kurz davor soll sie noch den Namen des Täters genannt haben.

Zuerst habe sie ein lautes Knallen gehört, ähnlich einer Explosion im Stiegenhaus, schildern zwei Nachbarinnen des Mordopfers am Mittwoch vor Gericht. Die eine Nachbarin sah den Schützen im Stiegenhaus verschwinden. Zusammen mit der zweiten Nachbarin stürzte sie, als die Schritte des Täters verhallt waren, ein Stockwerk nach oben.

Die vermutlich letzten Worte der 20-jährigen waren: „Ich bin angeschossen worden“ – dann nannte die Blutende einen Namen an den sich die Nachbarin nicht erinnert und sagte: „So ein Trottel.“ Dann soll die 20-Jährige das Bewusstsein verloren haben.

Prozess fortgesetzt

Donnerstag wurden weitere Details des Tathergangs und der unmittelbaren Zeit danach vor Gericht besprochen.

Kaum Überlebenschance für Opfer

Die Nachbarinnen riefen daraufhin die Polizei und Rettung, versuchten die heftige Blutung mit Handtüchern zu stillen. Doch alles blieb vergeblich. Der erste von drei Schüssen aus nächster Nähe sei binnen Minuten tödlich gewesen, schildert der Gerichtsmediziner. Nur wenn ein Notarzt direkt daneben gestanden wäre, hätte es vielleicht eine Überlebenschance gegeben.

Diesen Schilderungen hörte der Hauptangeklagte – der mutmaßliche Schütze – regungslos zu. Er blickte nur zu Boden. Zu den Zeugenaussagen wollte er sich nicht äußern. Der Zweitangeklagte hingegen, der alles abstreitet, aber den ersten bei der Tat untersützt haben soll, sagte, ihm sei von diesen Schilderungen schlecht geworden.

Mutmaßlicher Täter aus anderem Mordfall sagte aus

Eine Nachbarin der erschossenen Frau erzählte dem Gericht, sie habe beobachtet, wie ein dünner, junger Mann die Stiege hinuntergelaufen sei und etwas in der Hand gehalten habe, vielleicht eine Pistole.

Als Zeuge trat auch ein amtsbekannter Mann in den Gerichtssaal: Der im Salzburger Mordfall Roland Krenn wegen Mordes zu 18 Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilte 26-jährige Musiker wurde zu einem Gespräch in der Haft mit dem Erstangeklagten im Zeller Tötungsfall befragt. Der Pinzgauer habe ihm erzählt, er sei zu der Tat beauftragt worden. Auf die Frage des Pinzgauers, warum er gegen ihn ausgesagt habe, habe er geantwortet, „weil ein Dirndl gestorben ist, ich unterstütze so etwas nicht“, sagte der Musiker.

Am Nachmittag wurde Neuropsychiaterin Gabriele Wörgötter befragt. Sie hat die bisher unbescholtenen Angeklagten begutachtet und bei beiden eine höhergradige geistige Abartigkeit festgestellt und eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose abgegeben. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher neben einer Verurteilung auch die Einweisung der Angeklagten in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher.

War es Rache gegen Belastungszeugin?

Das Motiv war der Anklage zufolge vermutlich eine Retourkutsche. Der zur Tatzeit 17-jährige Erstangeklagte, der die Schüsse aus unmittelbarer Nähe aus einer adaptierten Schreckschusspistole auf die 20-Jährige im Eingangsbereich ihrer Wohnung abgegeben habe, sei verärgert gewesen, weil ihn das Opfer, gegen das ein Suchtmittelverfahren anhängig war, als Drogenabnehmer belastet habe. Der Zweitangeklagte habe den Erstangeklagten zur Tat bestärkt und das Fluchtauto gelenkt.

Ein Urteil wird es Mittwoch nicht geben, wie die vorsitzende Richterin bereits angekündigt hat. In November oder Dezember soll weiter verhandelt werden.