Richter mit Akten
ORF.at/Zita Klimek
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Gericht

Republik wegen Verfahrensdauer verurteilt

Die Republik Österreich ist jetzt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Strafzahlung von 16.000 Euro verurteilt worden. Grund ist das überlange Finanzverfahren gegen einen Salzburger Baumeister.

Dieses Verfahren hat länger als elf Jahre gedauert. Über eine Schadenersatz-Forderung in Millionenhöhe ist noch nicht entschieden. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berufen sich in ihrem Urteil für den Salzburger Baumeister auf Artikel 6 der Menschenrechtskonvention. Demnach hat jeder Mensch ein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist.

Mit elf Jahren, zwei Monaten und zehn Tagen Verfahrensdauer im Finanzstrafverfahren gegen Markus Voglreiter sei dagegen jedoch exzessiv verstoßen worden, so die Begründung des EuGH. Im Juni 2018 ist das Finanzstrafverfahren gegen den Baumeister mit einem Freispruch zu Ende gegangen, in letzter Instanz haben das Wiener Höchstrichter heuer im Mai bestätigt.

Baumeister fordert 18 Millionen von der Republik

Für die jüngste Entscheidung zugunsten des Baumeisters und gegen die Republik Österreich wegen der zu langen Verfahrensdauer hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte übrigens nur ein knappes Jahr gebraucht. Der Baumeister fordert jetzt von der Republik rund 18 Millionen Euro an Schadensersatz. Er begründet die Summe mit Verdienstentgängen, weil wegen des langen Verfahrens zahlreiche Bauprojekte nicht umgesetzt hätten werden können. Außerdem will er seine Finanzstrafe in Millionenhöhe von der Republik zurück. Wegen dieser Finanzstrafe habe er damals alle seine Liegenschaften verkaufen müssen, sagt der Baumeister.