Schild am Landesgerichtsgebäude in Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Stahlstangen-Attacke: Freispruch für Lkw-Fahrer

Ein Lkw-Fahrer hat sich Freitag wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Er wurde freigesprochen, weil ihm die Tat nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg gab nach dem Freispruch keine Erklärung ab. Der nicht geständige Pinzgauer im Alter von 38 Jahren soll auf einem Rastplatz in Norditalien im April 2018 einem Kollegen mit einer Stahlstange multiple Gesichtsverletzungen zugefügt haben – aus Rache, weil Fernfahrer seinen Anhänger verschoben hatten.

Trucker wollten einen Streich spielen

Nach einem gemeinsamen feucht-fröhlichen Abendessen spielten drei Lastwagenfahrer dem selbstständigen Pinzgauer einen Streich. Sie hängten seinen Anhänger von der Zugmaschine und stellten ihn in der Nähe ab. Der 38-Jährige musste die beiden Teile etwas mühsam mit einer Kippstange zusammenhängen. „Ich war nicht glücklich darüber“, schilderte er.

Einer seiner Kollegen, die alle auf dem Rastplatz in der Gemeinde Rivoli Veronese in ihren Fahrzeugen nächtigten, gab später vor Ermittlern an, er habe gesehen, wie der Pinzgauer mit einer Stange in Richtung des Lkws des 44-jährigen Fernfahrers aus Österreich gegangen sei. Der Mann wurde in der Früh verletzt von Mitarbeitern einer dort ansässigen Firma vorgefunden.

Massiv betrunken

Der Angeklagte sagte, er sei fälschlicherweise von dem Fernfahrer belastet worden. Der 44-Jährige sei nach dem Abendessen massiv betrunken gewesen, dieser dürfte in der Nacht aus dem Führerhaus gefallen sein. Er habe ein Geräusch gehört und dann gesehen, dass der Mann am Boden vor dem Fahrzeug lag. Er habe schon aussteigen und ihm helfen wollen, da sei der Österreicher schon wieder in seinem Fahrzeug gewesen. „Ich dachte, es ist nicht so schlimm“, begründete der Pinzgauer, warum er doch nicht ausgestiegen war, um nachzusehen, wie es dem Kollegen geht.

„Sturzgeschehen untypisch für Verletzungen“

Das mutmaßliche Opfer wusste nicht, woher die zahlreichen Brüche im Gesicht und der Halswirbelriss rührten. „Ich war der Meinung, vielleicht bin ich rausgefallen“, sagte er zum vorsitzenden Richter Philipp Grosser. Staatsanwältin Sandra Wimmer verwies auf das gerichtsmedizinische Gutachten. Ein Sturzgeschehen sei untypisch für die erlittenen Verletzungen, es sei von einer stumpfen Gewalteinwirkung auszugehen. „Die Schläge mit der 50 Zentimeter langen Kippstange müssen sehr wuchtig gewesen sein“, sagte sie. Verteidiger Rene Fischer erklärte, es gebe keinen Beweis für die Tat. Der Angeklagte habe kein Motiv gehabt, den Fernfahrer zu verletzen, und habe auch nicht vermutet, dass der 44-Jährige den Streich ausgeheckt habe.