Seit seinem 16. Lebensjahr arbeitet der Pinzgauer als Elektro-Installationstechniker. Mit 59 Jahren stellte er bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Schwerarbeit. Diese Feststellung wurde dem Techniker aber anfänglich abgelehnt. Der Mann wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer, die gegen den Bescheid der Pensionsversicherung Einspruch einlegte.
Pinzgauer war hauptsächlich auf Rohbauten eingesetzt
Der Pinzgauer war beinahe ausschließlich auf Rohbauten eingesetzt und musste dort Beton mit schwerem Gerät, wie mit Schrämmhämmern, Fräsmaschinen und Schlagbohrern, fräsen. Diese Arbeiten waren nur mit erheblichem Kraftaufwand möglich. Mit einem berufskundlichen Gutachten gelang der Arbeiterkammer vor Gericht jetzt der Beweis, dass es sich bei den Tätigkeiten des Pinzgauers um Schwerarbeit handelt. Da der Elektroinstallateur über ausreichend Versicherungszeiten verfügt, kann er mit 60 Jahren in Pension gehen. Ohne die Anerkennung der „Hacklerpension“ hätte er noch zwei weitere Jahre arbeiten müssen.