Den beiden gleichaltrigen Verdächtigen drohen, weil sie als junge Erwachsene gelten, bis zu 15 Jahre Haft. Einer soll am 20. Oktober 2018 in einer Wohnsiedlung in Zell am See mit einer umgebauten Schreckschusspistole vier Mal auf die 20-Jährige geschossen haben. Die Frau verblutete im Stiegenhaus.
Mutmaßlicher Komplize bestreitet Vorwürfe
Im Dezember nahmen Ermittler dann an dessen Arbeitsplatz einen dringend Tatverdächtigen fest. Der Pinzgauer gestand die Tat und nannte einen gleichaltrigen Freund als Komplizen. Der soll ihn zur Tat angestiftet, ihm die Waffe besorgt und als Fluchtfahrer fungiert haben. Dieser junge Mann bestreitet jede Tatbeteiligung.
Einweisung in Anstalt als Prozessthema?
Zwei neuropsychiatrischen Gutachten zufolge leiden beide Männer an schweren Persönlichkeitsstörungen. Es bestehe die Gefahr, dass sie weitere Straftaten begehen könnten, heißt es. Ob die Staatsanwaltschaft beantragen wird, dass die Verdächtigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden sollen, das ist unklar.
Noch kein Termin
Die Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Noch immer unklar ist laut Ermittlern das Motiv der Tat. Der 18-jährige Hauptangeklagte und die Zellerin sollen sich seinen Angaben zufolge nur flüchtig gekannt haben.