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Chronik

Radanhänger: Experten raten zu Vorsicht

Radfahrer und Nutzer von Fahrradanhängern sollten bei der Routenwahl im Straßensystem sorgfältig vorgehen und gesetzliche Vorschriften beachten. Das betonen Polizei und Autofahrerclubs nach dem schweren Unfall mit zwei verstorbenen Kindern in Niederösterreich.

In Salzburg gab es zuletzt einen Crash beim Ignaz-Rieder-Kai, der laut Einsatzkräften glimpflich ausging.

„Vorsicht bei Routenwahl“

Die gesetzlichen Regeln für den Einsatz von Fahrradanhängern würden häufig von Eltern missachtet, kritisieren Sprecher von Autofahrerclubs. ARBÖ-Sprecherin Renate Eschenlohr rät zu besonderer Vorsicht bei der Routenwahl: „Man bedenkt oft den Geschwindigkeitsunterschied auf Freilandstraßen nicht. Mit einem Fahrradanhänger kommt man auf maximal 20 km/h. Und die Autofahrer sind mit 100 unterwegs. Das erhöht das Unfallrisiko. Wir wollen niemanden von der Straße verbannen, aber man sollte schauen, wo der sicherste Weg ist – und nicht der schnellste.“

„Persönliche Einschätzung sehr wichtig“

ÖAMTC-Juristin Christina Holzer-Weiß sagt dazu, es sei der persönlichen Einschätzung der Verkehrsteilnehmer überlassen, ob man einen Verkehrsweg benutzt oder nicht: „Kann ich mit meinem Kind, dem Anhänger und dem Rad hier gut fahren?“

Als Alternative zu Anhängern raten Verkehrsexperten auch zu Kindersitzen oder Lastenfahrrädern, wenn Kinder befördert werden sollen. Unfälle mit Fahrradanhängern seien bisher sehr selten, sagt Günter Reiner, Vize-Chef der Salzburger Verkehrspolizei: „Für diese Unfälle führen wir keine eigene Statistik.“

Gesetzliche Vorgaben

Anhänger für Kinder sind gesetzlich erlaubt, wenn die Passagiere jeweils einen Helm tragen und angeschnallt sind. Dazu muss das Gefährt mit einem orangen Wimpel an einer Stange, roten Rückstrahlern und einer vom Rad unabhängigen Beleuchtung ausgerüstet sein.