Salzburgs Ex-Bürgermeister-Heinz schaden beim SWAP-Prozess
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Gericht

Swap-Urteile: Berufungsprozess ab 1. Oktober

Mehr als zwei Jahre nach Schuldsprüchen im Salzburger Swap-Prozess verhandelt der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien am 1. und 2. Oktober 2019 öffentlich über die Nichtigkeitsbeschwerden. In erster Instanz wurde auch Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.

In dem Untreue-Verfahren gegen insgesamt sieben Angeklagte wurden am 28. Juli 2017 am Landesgericht Salzburg auch der frühere SPÖ-Landesrat und Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus und fünf weitere Personen schuldig gesprochen. Sie erhielten teils mehrjährige Haftstrafen.

Ein Jahr bzw. 18 Monate unbedingt

Der damalige Bürgermeister Heinz Schaden, der kurz nach dem Urteil seinen Rücktritt ankündigte, bekam drei Jahre teilbedingte Haft – davon ein Jahr unbedingt. Raus wurde zu zwei Jahren Haft, 18 Monate davon unbedingt, verurteilt.

Der Prozess in Salzburg drehte sich um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Laut Anklage sind im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg übertragen worden, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht.

Nur Ex-Beamtin nahm das Urteil an

Die Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Einzig die ehemalige Leiterin des Budgetreferates des Landes, Monika Rathgeber, hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt und das Urteil angenommen. Sie war zu einer Zusatzstrafe (zu ihrer ersten Verurteilung) von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Alle anderen sechs Angeklagten legten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufung gegen die Höhe der Strafen ein. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beeinspruchte die Schuldsprüche zum Teil und forderte für drei Angeklagte – Schaden, Raus und den ehemaligen Finanzabteilungsleiter des Landes – höhere Strafen.

Generalprokuratur beharrt auf Ersturteilen

Die Generalprokuratur – als höchste Staatsanwaltschaft der Republik formal mit der Wahrung des Rechts beschäftigt – hatte im Mai 2019 dem OGH ihre Stellungnahme übermittelt und darin empfohlen, die Schuldsprüche zu bestätigen. „Aus unserer Sicht gibt es in dem Ersturteil weder Verfahrens- noch Begründungsmängel, damit wäre allen Nichtigkeitsbeschwerden ein Erfolg zu versagen“, hatte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, gegenüber der APA erklärt. Auch Fehler in der rechtlichen Beurteilung habe man nicht feststellen können. Zu den Einsprüchen gegen die Höhe der Strafen äußerte sich Ulrich damals nicht. Dazu werde man erst am Gerichtstag vor dem OGH Stellung nehmen, sagte er.

Verhandlung am 1. und 2. Oktober

Ex-Bürgermeister Schaden hofft nun auf das Höchstgericht. „Keiner der Betroffenen hat aus der Übertragung der Swaps persönlich profitiert, wir waren alle überzeugt, das Richtige zu tun. Deshalb hoffe ich nun sehr, dass dies der OGH bei seiner Beurteilung auch berücksichtigen wird“, sagte er im Mai zur APA. Die öffentliche Verhandlung des OGH findet jeweils ab 10.00 Uhr im Saal 2056 im zweiten Obergeschoß des Wiener Justizpalastes statt.