Wirtschaft

Getränkedosen: Red Bull verliert Farbenstreit

Der Getränkehersteller Red Bull mit Firmensitz in Fuschl (Flachgau) scheiterte nach sechs Jahren Rechtsstreit mit dem Versuch die Farbkombination Blau-Silber für seinen Energy Drink schützen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies das Rechtsmittel gegen das Urteil erster Instanz zurück.

Schon 2002 soll sich Red Bull bemüht haben, die Farbkombination Blau-Silber für seine Energy Drinks alleinig beanspruchen zu dürfen. Damals wurde dem Getränkehersteller mit Firmensitz in Fuschl Recht gegeben. 2010 wurde dann eine zweite Marke angemeldet, welche ebenso die Farben Blau-Silber nebeneinanderliegend trug.

Polnischer Mitbewerber legte Beschwerde ein

Ein Mitbewerber aus Polen legte daraufhin 2013 beim EU-Amt für geistiges Eigentum Beschwerde ein. Dem polnischen Unternehmen wurde Recht gegeben. Das EU-Amt stufte die Farbkombination 2013 als Marke als bedeutungslos ein. 2014 wurde die Entscheidung noch einmal bestätigt. Die beiden Farbmarken seien nicht ausreichend präzise und einheitlich und ließen verschiedenste Kombinationen der beiden Farben zu.

2017 scheiterte Red Bull erneut vor dem Europäischen Gerichtshof die Farbkombination schützen zu lassen. Das Unternehmen meldete erneut ein Rechtsmittelverfahren an. Ende Juli 2019 wies der EuGH das Rechtsmittel erneut zurück. Der Instanzenweg ist mit dem erneuten EuGH-Urteil ausgeschöpft. Der Getränkehersteller scheiterte nun endgültig mit seinem Versuch, die Farben schützen zu lassen.