Die derzeitigen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen umfassen meist Geldstrafen. Sie sind Verkehrslandesrat Schnöll definitiv zu wenig, um den illegalen Rasern und Rennfahrern beizukommen. Einen Straftatbestand illegales Autorennen nach deutschem Vorbild könne er sich gut vorstellen.
Daher fordert Schnöll, einen eigenen Straftatbestand zu schaffen wie es ihn in Deutschland bereits seit rund zwei Jahren gibt. „Wenn jemand an einem Straßenrennen teilnimmt, dann agiert dieser auch vorsätzlich und nimmt in Kauf, dass jemand verletzt oder sogar getötet wird. Hier ist es vernünftig, wenn man nicht nur über verwaltungsrechtliche Maßnahmen nachdenkt, sondern auch über Straftatbestände“, sagte Verkehrslandesrat Schnöll.
Zwei Jahre Haft und Geldstrafe für Rennteilnehmer
Das deutsche Modell sieht für Teilnehmer und Veranstalter illegaler Rennen bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe vor. Werden Personen verletzt oder gar getötet sind bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe möglich. Außerdem kann die Polizei die Rennautos beschlagnahmen und auch versteigern. Der Erlös der Versteigerungen wandert dann in die Landeskasse. Kompetenz zur Umsetzung hat der Verkehrslandesrat zwar keine, er wolle sich aber in Wien für eine entsprechende Gesetzesinitiative stark machen.